300 Euro Entschädigung für Demonstrant nach Biss durch Poliz

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300 Euro Entschädigung für Demonstrant nach Biss durch Poliz

Beitragvon Xafira » 26.08.2013, 07:23

Weil er während einer Demonstration von einem Polizeihund gebissen wurde, erhält ein Mann 300 Euro Entschädigung vom Land Hessen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.
Frankfurt/Main.

Die Verletzung sei zwar nur durch eine unglückliche Verkettung von Zufällen entstanden, aber letztlich doch «ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit» des Klägers, befanden die Richter.

Der heute 52-Jährige hatte 2011 bei einer Kundgebung in Gießen eine sechs Zentimeter lange Fleischwunde am Arm davongetragen, weil der Hund nach ihm geschnappt hatte. Dem Tier war der Maulkorb verrutscht, nachdem es von einem anderen Demonstranten getreten worden war. Der 52-Jährige hatte daraufhin dem Hundeführer grobes Verschulden vorgeworfen und vom Land 3000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Das Landgericht Gießen hatte in einem ersten Verfahren die Klage abgewiesen. Das Urteil des OLG ist rechtskräftig.


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Re: 300 Euro Entschädigung für Demonstrant nach Biss durch P

Beitragvon chino » 26.08.2013, 13:07

Die Verletzung sei zwar nur durch eine unglückliche Verkettung von Zufällen entstanden (...) befanden die Richter.

Da ich ja von Rechtsdingen so gar nix verstehe: ist damit auch
Der 52-Jährige hatte daraufhin dem Hundeführer grobes Verschulden vorgeworfen ...

vom Tisch oder kann der Demonstrant trotzdem (evtl auf einem anderen Weg) den DHF deswegen belangen? :?

LG
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Re: 300 Euro Entschädigung für Demonstrant nach Biss durch P

Beitragvon Dieter » 26.08.2013, 13:55

Die Frage von Andrea berührt das teilweise äusserst komplizierte Staatshaftungsrecht.
Und eben dieser Staat (der Bund, die Länder, die Kommunen) haftet sozusagen als "Halter :d " seiner Beamten, so sich diese im Dienst fehlverhalten haben (Amtspflichtverletzung).
Begriffe wie "grobes Verschulden" oder "sträfliche Vernachlässigung der Dienstpflicht" sind übliche Begriffe "im Spiel" um möglichst viel Schadensersatz, das ist normal.
Nee, das OLG hat ihm 300 Silberlinge zugesprochen, von dem Hundeführer persönlich kriegt der nix.
Von mir hätte der - nach den Grundsätzen des Handelns auf eigene Gefahr - nicht einen Euro gesehen. Man stellt sich nicht - jedenfalls wenn man in friedlicher Absicht demonstriert - neben einen tobenden Diensthund.

Man stellt sich auch nicht bei einer eskalierenden Demonstration aus Neugierde dicht hinter einen jungen Vertreter der Ordnungsmacht, der schwungvoll mit dem Gummiknüppel ausholt, um dem gewalttätigen und mit einem Stück solider Dachlatte bewaffneten Gegenüber das Unrecht seines Tuns zu verdeutlichen. Und da das Nasenbein des Neugierigen schwächer war als der Gummiknüppel wollte der den damaligen Dienstherrn des jungen Mannes auch verklagen. Wurd aber nix :d .
Viele Grüße
Dieter

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Re: 300 Euro Entschädigung für Demonstrant nach Biss durch P

Beitragvon Kailyn » 26.08.2013, 15:35

Ehrlich gesagt hätte ich nichtmal Anzeige erhoben, sofern der Hund wirklich vorher getreten wurde und sich wohl einfach verteidigte/aufgepusht war. Manche Leute versuchen wirklich, aus jeder Situation noch Geld zu machen. Von Diensthunden halte ich mich grundsätzlich fern, zumindest von denen, die gerade wirklich "im Dienst" sind. Denen traue ich nämlich ehrlich gesagt hinten und vorne nicht in einer solchen Situation. Da mag ich vorurteilsbehaftet sein, aber ich persönlich habe wirklich Angst vor Hunden, die sich gerade im Dienst befinden.
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Re: 300 Euro Entschädigung für Demonstrant nach Biss durch P

Beitragvon Xafira » 27.08.2013, 07:36

Österreich ist ja so, dass es bei einem Hundebiss, der ärztlich behandelt wird, automatisch zur Anzeige kommt, insofern wäre der Hundeführer hier automatisch angezeigt worden, wenn der Hund zum Beispiel mich gebissen hätte.

Allerdings wäre ich nie auf die Idee gekommen, Schadenersatz oder Schmerzensgeld oder sonstwas einzufordern - jedes Kind weiß, dass man sich Diensthunden im Dienst nicht zu nähern hat.

Man streichelt ja auch keine Blindenführhunde oder Behindertenbegleithunde, wenn die grad im Dienst sind.

Und dass Polizeidiensthunde während einer Demo in einer Trieblage sind, wo man einfach damit rechnen muss, dass der Hund beim kleinsten Anzeichen nach vorne geht (logisch, sonst würde man keinen Hund benötigen), ist auch klar und allein schon deshalb bleibt man auf Abstand.
Also ich würde nie die Leinenlänge so eines Hundes unterschreiten - ich bin doch nicht doof...
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