Weil er während einer Demonstration von einem Polizeihund gebissen wurde, erhält ein Mann 300 Euro Entschädigung vom Land Hessen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.
Frankfurt/Main.
Die Verletzung sei zwar nur durch eine unglückliche Verkettung von Zufällen entstanden, aber letztlich doch «ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit» des Klägers, befanden die Richter.
Der heute 52-Jährige hatte 2011 bei einer Kundgebung in Gießen eine sechs Zentimeter lange Fleischwunde am Arm davongetragen, weil der Hund nach ihm geschnappt hatte. Dem Tier war der Maulkorb verrutscht, nachdem es von einem anderen Demonstranten getreten worden war. Der 52-Jährige hatte daraufhin dem Hundeführer grobes Verschulden vorgeworfen und vom Land 3000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Das Landgericht Gießen hatte in einem ersten Verfahren die Klage abgewiesen. Das Urteil des OLG ist rechtskräftig.
300 Euro Entschädigung für Demonstrant nach Biss durch Polizeihund