Aus Rache eigenen Hund erschlagen

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Aus Rache eigenen Hund erschlagen

Beitragvon Xafira » 11.08.2013, 19:58

Oldenburg Weil sie ihren eigenen Hund erschlagen hat, hat das Oldenburger Landgericht am Freitag die Unterbringung einer 43 Jahre alten Frau aus Oldenburg in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Die Maßnahme wird aber noch nicht vollstreckt, das Gericht setzte sie zur Bewährung aus. Die 43-Jährige soll unter Wahnvorstellungen leiden. Zur Zeit des Vorfalls am 10. Oktober vergangenen Jahres war sie deswegen schuldunfähig.

Bei der Verhandlung am Freitag handelte es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Anders als in einem Anklageverfahren gibt es in einem Sicherungsverfahren nur „Beschuldigte“, keine „Angeklagten“. Ein Sicherungsverfahren zielt in der Regel auf die Einweisung einer beschuldigten Person in die geschlossene Psychiatrie ab.

Grund für das jähe Ende des Hundes soll der Umstand gewesen sein, dass die 43-Jährige von einem anderen Hund gebissen worden sein soll. Sie soll sich dafür an ihrem eigenen Hund gerächt haben. Den Ermittlungen zufolge soll sie auch der Meinung gewesen sein, dass ihr Hund ein Verräter ist.

Vom gestrigen Verfahren war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es gelte, die Intimsphäre der 43-Jährigen zu schützen, begründete der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann den Ausschluss.

Die 43-Jährige steht unter Betreuung. Sie soll sich in der vergangenen Zeit stabilisiert haben. Und weil es auch keine nennenswerten Vorstrafen gibt, konnte die Vollstreckung der Unterbringungsmaßnahme zur Bewährung ausgesetzt werden. Mit dem Urteil waren alle Prozessbeteiligten einverstanden. Es ist rechtskräftig geworden.


Aus Rache eigenen Hund erschlagen

Ähm ja, und wie wäre es mit einem Tierhaltungsverbot? Nur so, nebenbei?
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Re: Aus Rache eigenen Hund erschlagen

Beitragvon Dieter » 11.08.2013, 21:23

Xafira hat geschrieben: Ähm ja, und wie wäre es mit einem Tierhaltungsverbot? Nur so, nebenbei?


Möglich wäre solch ein Verbot (§ 20 Abs. 1 TierSchG)

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__20.html

Nun gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Ein Tierhaltungsverbot wurde verhängt, die Presse hat darüber aber nicht berichtet,
2. Ein Tierhaltungsverbot wurde nicht verhängt, weil sich die Betroffene in Betreuung befindet und/oder die "notwendige" Wiederholungsgefahr (§ 20 Abs. 1, letzter Halbsatz TierSchG) nicht besteht
3. Die Staatsanwaltschaft hat ein solches Verbot nicht beantragt und niemand hat ansonsten daran gedacht :d .
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Re: Aus Rache eigenen Hund erschlagen

Beitragvon Xafira » 12.08.2013, 05:59

Ja, Punkt drei wird es wohl gewesen sein - ich meine, solche Verbote werden doch recht selten ausgesprochen. :xsad:
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Re: Aus Rache eigenen Hund erschlagen

Beitragvon chino » 18.08.2013, 06:31

Xafira hat geschrieben: ...Sie soll sich in der vergangenen Zeit stabilisiert haben. Und weil es auch keine nennenswerten Vorstrafen gibt, konnte die Vollstreckung der Unterbringungsmaßnahme zur Bewährung ausgesetzt werden...

Welcher Zeitraum ist da gemeint? War das bevor oder nachdem sie ihren Hund erschlagen hatte?
Und wenn sie demnächst der Meinung ist, die Frau an der Supermarktkasse wäre "eine Verräterin" ...?

Muss ich alles wohl nicht verstehen ... :facepalm:
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Re: Aus Rache eigenen Hund erschlagen

Beitragvon Shnarph » 18.08.2013, 06:46

Meine Meinung ist eh - wer sich an Schwächeren vergreift, tut das nicht nur einmal. Erst war es ein Hund, demnächst vielleicht ein Kind?
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.

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Re: Aus Rache eigenen Hund erschlagen

Beitragvon Dieter » 18.08.2013, 09:33

Eine Wiederholungsgefahr ist das Problem bei allen Taten, die aufgrund psychatrischer Erkrankungen begangen wurden.
Es ist eine unlösbare Werteabwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Schutz der Gesellschaft und damit einer Vielzahl von Einzelnen.
Die meisten (harmloseren) Täter sind entweder erfolgreich therapiert (wobei ich da immer meine Zweifel habe) oder medikamentös gut eingestellt.
Auch da gibt es eine geringe Rückfallquote, "gering" in Bezug auf die Anzahl der Freigelassenen, die fortan unauffällig ihr Leben fristen.
Was soll man machen? Alle lebenslang in Sicherungsverwahrung stecken?
Viele Grüße
Dieter

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Re: Aus Rache eigenen Hund erschlagen

Beitragvon Xafira » 19.08.2013, 07:19

Jap, zum Beispiel...

Sicherungsverwahrung nach den Maßstäben der Normalität soweit möglich. Heißt arbeiten und Geld verdienen in dieser Verwahrung, auch mal Hobbies nachgehen können, etc.

Es gibt da doch so leerstehende Dörfer... :sorry:

Denn, wie sagt man bei Hundebissen: Jeder ist einer zuviel - jeder Rückfall so eines Menschen ist auch einer zuviel - weil ein anderer Mensch mit dem Leben bezahlt oder bezahlen könnte.

Die Freiheit des einen endet, wo die des anderen beginnt...
Warum soll der eine seine Freiheit bzw. sein Leben lassen, weil ein anderer seine Freiheit überschreitet? Und das nicht zum ersten Mal?

Ach, so tiefgründige Gedanken zu so früher Stunde...
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