Teurer Kampfdackel

Aktuelle Nachrichten rund um den Hund

Teurer Kampfdackel

Beitragvon chino » 02.07.2013, 11:59

Teurer Kampfdackel
Ein Hundebesitzer muss für seinen Rauhaardackel 500 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen. Der Hund wird als gefährlich eingestuft, weil er einen Nachbarn gebissen hat. Jetzt hat der Besitzer Widerspruch eingelegt.

Ein gefährlicher Hund macht derzeit in der mittelhessischen Gemeinde Dautphetal von sich reden. Es geht um einen Hundebiss. Das wäre noch keine Geschichte wert, zumal der Fall drei Jahre zurückliegt und nicht einmal viel Blut geflossen sein soll. Doch Alexa ist ein Rauhaardackel, kein Pitbull Terrier, Rottweiler oder Bullterrier, und kann daher eigentlich nur Hundephobikern gehörig Angst einflößen. Trotzdem verlangt die Gemeinde in diesem Jahr 500 Euro Kampfhundesteuer von seinem Besitzer, bisher zahlte er 30 Euro. Unter dem Spardruck, der in Dautphetal nicht kleiner als in anderen hessischen Kommunen ist, hatte das Parlament vergangenes Jahr die Hundesteuer erhöht und einen neuen Obulus für gefährliche Hunde eingeführt.

Gefährliche Alexa
An sich kein ungewöhnlicher Vorgang. Nach einer Untersuchung des Bundes der Steuerzahler Hessen haben allein in Mittelhessen 80 Prozent der klammen Kommunen eine solche Abgabe eingeführt. Sie liege etwa zehnmal höher als die für einen friedlichen Vierbeiner. Den Dautphetalern bringen die Kampfhunde künftig immerhin 5000 Euro pro Jahr ein. Alexa ist eines von zehn Tieren, die hoch besteuert werden. Für 814 friedliche Hunde sind künftig je 50 Euro fällig. Als gefährlich, sagt zumindest der zuständige Fachbereichsleiter der Gemeinde, Mathias Kirchner, gilt Alexa schon seit drei Jahren. Es war ein Tag im Juni 2010, an dem sich, so berichten es lokale Medien, das Unglück abspielte. Die Rauhaardackeldame ging mit Frauchen im Ortsteil Holzhausen spazieren. Da sah sie den Nachbarn, riss sich von der Leine los und schlug ihm die Zähnchen ins Bein. Der wollte Schmerzensgeld und bekam es auch.

Es gab eine Strafanzeige. „Wir mussten handeln“, sagt Kirchner. Grundlage sei die Hessische Hundeverordnung. Nach dieser auch als Kampfhundeverordnung bekannten Regelung, die insbesondere wegen der Rasseliste viel diskutiert wurde, gilt ein Hund, der beißt, generell als gefährlich. Er muss sich einem Wesenstest unterziehen, sein Herrchen wird auf Zuverlässigkeit geprüft und braucht künftig eine Erlaubnis zum Halten des Hundes. „Das war alles erledigt“, sagt Kirchner. „Der Hund hat den Wesenstest bestanden, die Erlaubnis hatten wir längst erteilt.“ Aber eine Chance auf Rehabilitierung gebe es nicht: „Das Tier gilt Zeit seines Lebens als gefährlich.“ Und bleibt in Dautphetal demnach auch teuer. Das will sein Besitzer nicht hinnehmen. Er hat Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und sieht in der Frage der Gefährlichkeit durchaus Spielraum im Gesetzestext. Dort steht nämlich geschrieben, dass ein Hund grundlos zubeißen muss, um als gefährlich eingestuft zu werden. Verteidigt das Tier beispielsweise Haus und Hof oder wird es angegriffen, kann dies entschuldigend wirken.

Keine Stellungnahme
Die Frage, ob Alexa einen Grund hatte, könnten am Ende wohl nur Gerichte klären. Sein Besitzer argumentiert, dass der Nachbar ein paar Tage vor dem Biss mit Steinchen nach der Hündin geworfen, gar vor dem Biss nach ihr getreten habe. Warum der Bürgermeister dies nicht ermittelt und ob er für Alexa doch noch mildernde Umstände gelten lassen will, bleibt ungewiss. Angesichts des großen Interesses an dem Dackelschicksal hat er eine Nachrichtensperre verhängt, gibt keine Stellungnahme mehr ab. Der Gemeinde, sagt Kirchner nur, seien die Hände gebunden: „Wir müssen die geltenden Gesetze ausführen.“

Quelle
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Re: Teurer Kampfdackel

Beitragvon Xafira » 02.07.2013, 12:55

Wozu muss ich einen Wesenstest machen, wenn der Hund doch gefährlich bleibt?
Ach, ich vergaß, die Gemeinden benötigen Geld... 8-)
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Re: Teurer Kampfdackel

Beitragvon Monstie » 02.07.2013, 14:42

Das hab ich mich auch gefragt. Ein ziemlicher Stuss!
Habe keine Angst, etwas Neues auszuprobieren.
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Re: Teurer Kampfdackel

Beitragvon Dieter » 02.07.2013, 22:07

Xafira hat geschrieben:Wozu muss ich einen Wesenstest machen, wenn der Hund doch gefährlich bleibt?


Damit Du in Hessen die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes bekommst. Gefährlich ist in Hessen ein Hund u.a. dann, wenn er einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah.
Dabei wird eben nicht zwischen Dackel, DSH, Mali, Rotti oder sonst einer Rasse unterschieden.

Wer einen gefährlichen Hund hält, bedarf einer Erlaubnis, die überhaupt u.a. nur dann erteilt werden darf, wenn für den Hund eine positive Wesensprüfung vorlegt werden kann, § 3 Abs. 1 Nr. 4 der hessischen HundeVO

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... focuspoint

Nun kann man sich in der Tat fragen, was die positive Wesensprüfung soll, wenn der Hund doch bis an das Ende seiner Tage "gefährlich" bleibt.

Die Hessen unterscheiden bei individuell gefährlichen Hunden - also die Tiere außerhalb der Rassenliste - solche, die

- eine gesteigerte Aggressivität besitzen, aus Sicht der Hessen ist das eine Verhaltensstörung und
- keine gesteigerte Aggressivität haben, trotzdem aber einen Menschen ohne Grund gebissen haben.

Die Tatsache, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität hat, ist eben durch einen positiven Wesenstest nachzuweisen. Da aber auch dann nach Auffassung des hessischen Gesetzgebers ein "Restrisiko" verbleibt, bleibt der Hund eben "gefährlich" so lange er lebt. Ein Gegenbeweis ist nicht möglich.
Und nur für solche Hunde kann eine Haltungserlaubnis erteilt werden.

Sollte der Hund die Wesensprüfung - ggf. wiederholt - nicht bestehen, also eine gesteigerte Aggressivität besitzen, wird es eng, bisweilen tödlich.

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... focuspoint
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Re: Teurer Kampfdackel

Beitragvon Xafira » 03.07.2013, 05:00

Puh... da bin ich echt froh, auf meiner kleinen heilen Insel zu leben. Wo man sich von den Leuten zwar einige blöde Sprüche anhören muss, wenn man von seinem Hund gebissen wurde, wo die Anzeige aber eingestellt wird - ohne Konsequenzen für den Hund (solange er "nur" seinen Besitzer beißt versteht sich).
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Re: Teurer Kampfdackel

Beitragvon Xafira » 03.07.2013, 05:15

Hier steht:

(2) Gefährlich sind auch die Hunde, die

1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
3. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen oder
4. aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.


http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... focuspoint

Das Ding mit der angeblichen Unterwerfung lass ich jetzt mal so dahingestellt...

Punkt 3. interessiert mich aber: Heißt das, dass auch wildernde bzw. Wild hetzende Hunde als gefährlich eingestuft werden und zum Wesenstest müssen?
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Re: Teurer Kampfdackel

Beitragvon Dieter » 03.07.2013, 10:45

Xafira hat geschrieben:Punkt 3. interessiert mich aber: Heißt das, dass auch wildernde bzw. Wild hetzende Hunde als gefährlich eingestuft werden und zum Wesenstest müssen?


Ja, heißt es. Wobei sich die Vorschrift nicht nur auf Wild sondern auch auf Weidetiere (KÜhe, Schafe, Pferde) bezieht, die in ländlichen Gegenden gerne mal von Hunden gehetzt werden, aus der Weide aussbrechen und ggf. Gefährdungen des Strassenverkehrs verursachen.
Sie bezieht sich aber auch auf Nachbars Katze, die vom Hund auf den nächsten Baum gejagt wird.

Und wenn diese Katze dann von der Feuerwehr aus demselben geholt werden muss, reagieren auch ansonsten verständnisvolle Katzenhalter sehr unwillig.
Viele Grüße
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Re: Teurer Kampfdackel

Beitragvon Xafira » 18.03.2014, 06:30

Gießen.

Ein Dackelbesitzer aus Mittelhessen zahlt für seinen kleinen Liebling zurecht die Steuer für gefährliche Hunde. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen am Montag und wies die Klage des Besitzers ab. Nach einem Bericht des Hessischen Rundfunks muss der Besitzer wegen dieser Charakterisierung seines Tieres 500 statt 50 Euro Steuern pro Jahr zahlen. So sieht es die entsprechende Satzung der Gemeinde Dautphetal vor. Das sei in diesem Fall auch nicht zu beanstanden, erklärte eine Sprecherin die Entscheidung des Gerichts. Die Voraussetzungen dafür, dass die Dackeldame als gefährlich gelte könne, lägen vor, sagte die Sprecherin der dpa.

Laut dem Bericht hatte die Dackeldame 2010 einem Nachbarn ins Bein gebissen. Nach Angaben des Halters aber nur, weil dieser zuvor Steine auf den Hund geworfen habe. Seitdem gelte der kleine Dackel laut der Hundeverordnung als gefährlich.
(dpa)


Gericht: Hohe Steuer für «gefährlichen» Dackel rechtens
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