Teurer Kampfdackel
Ein Hundebesitzer muss für seinen Rauhaardackel 500 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen. Der Hund wird als gefährlich eingestuft, weil er einen Nachbarn gebissen hat. Jetzt hat der Besitzer Widerspruch eingelegt.
Ein gefährlicher Hund macht derzeit in der mittelhessischen Gemeinde Dautphetal von sich reden. Es geht um einen Hundebiss. Das wäre noch keine Geschichte wert, zumal der Fall drei Jahre zurückliegt und nicht einmal viel Blut geflossen sein soll. Doch Alexa ist ein Rauhaardackel, kein Pitbull Terrier, Rottweiler oder Bullterrier, und kann daher eigentlich nur Hundephobikern gehörig Angst einflößen. Trotzdem verlangt die Gemeinde in diesem Jahr 500 Euro Kampfhundesteuer von seinem Besitzer, bisher zahlte er 30 Euro. Unter dem Spardruck, der in Dautphetal nicht kleiner als in anderen hessischen Kommunen ist, hatte das Parlament vergangenes Jahr die Hundesteuer erhöht und einen neuen Obulus für gefährliche Hunde eingeführt.
Gefährliche Alexa
An sich kein ungewöhnlicher Vorgang. Nach einer Untersuchung des Bundes der Steuerzahler Hessen haben allein in Mittelhessen 80 Prozent der klammen Kommunen eine solche Abgabe eingeführt. Sie liege etwa zehnmal höher als die für einen friedlichen Vierbeiner. Den Dautphetalern bringen die Kampfhunde künftig immerhin 5000 Euro pro Jahr ein. Alexa ist eines von zehn Tieren, die hoch besteuert werden. Für 814 friedliche Hunde sind künftig je 50 Euro fällig. Als gefährlich, sagt zumindest der zuständige Fachbereichsleiter der Gemeinde, Mathias Kirchner, gilt Alexa schon seit drei Jahren. Es war ein Tag im Juni 2010, an dem sich, so berichten es lokale Medien, das Unglück abspielte. Die Rauhaardackeldame ging mit Frauchen im Ortsteil Holzhausen spazieren. Da sah sie den Nachbarn, riss sich von der Leine los und schlug ihm die Zähnchen ins Bein. Der wollte Schmerzensgeld und bekam es auch.
Es gab eine Strafanzeige. „Wir mussten handeln“, sagt Kirchner. Grundlage sei die Hessische Hundeverordnung. Nach dieser auch als Kampfhundeverordnung bekannten Regelung, die insbesondere wegen der Rasseliste viel diskutiert wurde, gilt ein Hund, der beißt, generell als gefährlich. Er muss sich einem Wesenstest unterziehen, sein Herrchen wird auf Zuverlässigkeit geprüft und braucht künftig eine Erlaubnis zum Halten des Hundes. „Das war alles erledigt“, sagt Kirchner. „Der Hund hat den Wesenstest bestanden, die Erlaubnis hatten wir längst erteilt.“ Aber eine Chance auf Rehabilitierung gebe es nicht: „Das Tier gilt Zeit seines Lebens als gefährlich.“ Und bleibt in Dautphetal demnach auch teuer. Das will sein Besitzer nicht hinnehmen. Er hat Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und sieht in der Frage der Gefährlichkeit durchaus Spielraum im Gesetzestext. Dort steht nämlich geschrieben, dass ein Hund grundlos zubeißen muss, um als gefährlich eingestuft zu werden. Verteidigt das Tier beispielsweise Haus und Hof oder wird es angegriffen, kann dies entschuldigend wirken.
Keine Stellungnahme
Die Frage, ob Alexa einen Grund hatte, könnten am Ende wohl nur Gerichte klären. Sein Besitzer argumentiert, dass der Nachbar ein paar Tage vor dem Biss mit Steinchen nach der Hündin geworfen, gar vor dem Biss nach ihr getreten habe. Warum der Bürgermeister dies nicht ermittelt und ob er für Alexa doch noch mildernde Umstände gelten lassen will, bleibt ungewiss. Angesichts des großen Interesses an dem Dackelschicksal hat er eine Nachrichtensperre verhängt, gibt keine Stellungnahme mehr ab. Der Gemeinde, sagt Kirchner nur, seien die Hände gebunden: „Wir müssen die geltenden Gesetze ausführen.“
Quelle