Der Europäische Gerichtshof und die Hundesteuer

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

Der Europäische Gerichtshof und die Hundesteuer

Beitragvon Dieter » 04.06.2013, 22:49

Achtung, es wird juristisch :d .
Es geht um die beliebten Hundesteuern :tdown:

Daher zunächst zur Einstimmung ein Protestsong:

https://www.youtube.com/watch?v=76K3gx73s_w

Alle hinreichend aufgebracht? Super :evil: .

Wir erinnern uns möglicherweise:

Im Juli 2012 hat Sir Monti, der Kanzleihund über sein Herrchen, den Rechtsanwalt, eine Klage gegen die Hundesteuer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, dies mit gewaltigem Mediengetöse, auch und insbesondere in Foren. Die Begeisterung kannte keine Grenzen.
Stimmen, die die Zulässigkeit der Klage anzweifelten, waren nicht sonderlich gefragt. So z.B. meine Ansicht zur Passivlegitimation der beklagten Bundesrepublik Deutschland:

In der BRD ist der Staatsaufbau zweistufig (Bund - Länder), der Verwaltungsaufbau indes dreistufig (Länder - Kreise/kreisfreie Städte - Kommunen).

Hundesteuern sind Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung, die grundgesetzlich geschützt ist, dies heisst aber auch, dass der Bund den Kommunen "nix zu sagen" hat, dies können nur die Länder. Der Bund hat im Bereich der Kommunen überhaupt keine Kompetenzen, nichts, garnichts.

Der beklagte Bund kann also garkein Gesetz (verfassungsrechtlich nicht möglich) erlassen, wonach den Kommunen untersagt würde, Hundesteuern zu erheben.

Dies können zwar die Länder, die sind aber nicht beklagt - und können auch nicht beklagt werden. Selbst wenn die Länder per Gesetz - anders gehts nicht - ein Verbot der Hundesteuern erlassen würden, würden die Kommunen im Wege der Klage dieses Gesetz vor den zuständigen Verfassungsgerichten der Länder angreifen, allein schon deshalb, weil ihnen die Knete fehlen würde.

Es gibt daher gute Gründe anzunehmen, dass die BRD nicht passivlegitimiert ist, zu deutsch: Sie wäre die falsche Beklagte.
Und weil sie keine Kompetenzen bei Hundesteuern hat, kann die BRD auch ein evtl. Urteil nicht befolgen, siehe Art. 46 MRK
Richtige Beklagte wären die Kommunen, ersatzweise die Länder. Die können aber völkerrechtlich nicht verklagt werden.

http://dejure.org/gesetze/MRK/46.html

Nun könnte man auf die Idee kommen, das Grundgesetz zu ändern und die Hundesteuer zu verbieten. Das ist zunächst wegen Art. 28 Abs. 2 GG schwierig und aufgrund der erforderlichen Mehrheitsverhältnisse (2/3 Mehrheit sowohl des Bundestages als auch des Bundesrates) gem. Art. 79 Abs. 2 GG aussichtslos.

Nun denn, nach fast 1 Jahr des Schweigens nun die Sensation. Wichtige Unterlagen - die beiden Beschwerdeschriften und das Beschwerdeformular - sind beim EGMR verschwunden.
Einfach so. Weg. Irgendwie. Sauerei, sowas. Wie da mit den Menschenrechten umgegangen wird.

Einzelheiten sind hier nachzulesen. Nach einer weiter nicht erwähnenswerten dpa-Schelte (06/13) wird in 05/13 - Aktuelle Nachrichten - 28. Mai 2013 der ungeheuerliche Vorgang beschrieben.

http://www.sirmonti.de/

Indes erschliesst sich mir nicht, wieso Sir Monti´s Herrchen nicht beim Einzelrichter, der Kammer oder im Unterliegensfalle der Großen Kammer beantragt, die verschwundenen Dokumente neu einzureichen. Die Argumentation, dies wäre verspätet, überzeugt nicht, zumal angeblich das Gericht ja einräumt, dass die Unterlagen dort verschwunden sind, der Kläger dies also nicht zu vertreten hat.
Und die BRD könnte was behaupten? Sicher könnte die das, macht sie auch. Hat sie wahrscheinlich sogar schon getan. Irgendeinen Schriftsatz zum Gericht geschickt. Etwa Ausführungen zur Passivlegitimation :xlol: .

Er könnte die Klage ja auch neu einreichen, aber irgendwie ist das wie beim Fußball, wo der gefoulte Spieler auch nicht den Elfmeter schiesst. Meint er. Jetzt seien eben die Tierfreunde gefragt, den Ball ins Netz zu schiessen.

Der Kanzleihund - Sir Monti - ist not amused und bezeichnet den Vorgang als miese Menscherei.
Der Bürohund - Gaylord von der Allerbäcke, vulgo: Willi - lacht sich scheckig und bricht nun quieckend vor Freude zu seinem für heute letzten Gassi-Gang auf.
Viele Grüße
Dieter

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Re: Der Europäische Gerichtshof und die Hundesteuer

Beitragvon Getier » 04.06.2013, 23:43

:thumb: :lol:

Erstmal: der Song topt alles.

Ich hatte mich auch kurz über diese Petitionen, die Hundesteuerklage und Co. informiert, wie da überhaupt die Aussichten sind (allerdings habe ich da lange nicht so einen Durchblick, wie du) - und habe es als "aussichtslos" zur Seite gelegt. :d
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