LAUSANNE - Eine Aargauer Hundehalterin ging mit 16 Hunden Gassi. Eindeutig zu viele, meint das Bundesgericht. Es legte fest: Pro Person und Spaziergang sind nicht mehr als fünf Hunde erlaubt.
Christina van Steen (48) aus Spreitenbach AG hat gekämpft. Bis vors Bundesgericht ging sie, um sich gegen eine Verordnung der Gemeinde Wettingen zu wehren. Jetzt musste die Hundehalterin und -trainerin endgültig eine Niederlage einstecken.
Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht entschieden: Fünf Hunde sind genug! Zwar darf jeder Bürger so viele Hunde halten, wie er möchte. Will er jedoch mit den Tieren Gassi gehen, sind maximal fünf Hunde pro Person erlaubt. Mindestens einer davon muss angeleint sein. Ansonsten würde das Rudelverhalten der Hunde eine Kontrolle erschweren.
Die Regelung gilt auch nach dem Entscheid des obersten Gerichts in Lausanne nur für die Gemeinde Wettingen – denn im Kanton Aargau kann jede Gemeinde selbst eine entsprechende Verordnung erlassen. Es stellt laut Kantonstierärztin Erika Wunderlin jedoch eine «wegweisende» Leitlinie» dar, an der sich auch andere Gemeinden in Zukunft orientieren können, wie sie zu «Tele M1» sagt.
Spaziergang mit 16 Hunden
Ins Rollen gebracht hat den Knatsch zwischen der Hundeliebhaberin und der Gemeinde ein Hundehalter, der van Steen im Frühling 2009 bei einem Spaziergang in Wettingen begegnete. Er traute damals seinen Augen kaum: Die Frau, in Begleitung einer weiteren Person, hatte 16 Hunde im Schlepptau. Nur zwei waren angeleint, die anderen Tiere liefen frei herum.
Der Mann zeigte van Steen wegen Belästigung an. Der Fall gelangte an die Gemeinde, die verfügte, was nun auch das Bundesgericht entschied. So ist das oberste Gericht der Meinung, dass es «keine elementare Erscheinung der Persönlichkeitsentfaltung» darstelle, «mit sechs oder mehr Hunden gleichzeitig zu spazieren bzw. dies tun zu dürfen, ohne die Tiere an der Leine zu führen».
«Es ist für mich eine Riesenbelastung»
Christina van Steen ist vom Urteil enttäuscht. «Es ist für mich eine Riesenbelastung», sagt sie zu «Tele M1». Seit Jahren kümmere sie sich um Hunde, die andere Halter aus persönlichen Gründen abgeben müssen. «Ich würde kein Tier abgeben. Sie sind für mich wie meine Kinder.» Sie halte sich nun an das Urteil. Aus Trotz werde sie jedoch in Zukunft nicht mehr auf Wettinger Gebiet spazieren gehen. (lha)
Bundesgericht nimmt Frauchen an die kurze Leine: Fünf Hunde sind genug!