Danke Andrea,
nun, wie sieht die Sache nach hinreichender Recherche denn nun aus:
1. Lt. Verkaufsanzeige der Mühle in Bad Arolsen beträgt die Grundstücksgröße 10.000 qm, mithin einen Hektar. Davon darf Nessy lt. eigenen Angaben auf der Fb-Seite 50% nicht einzäunen, verbleiben immer noch ca. 5000 qm Auslauffläche.
2. Durch Rechtsverordnung des Regierungspräsidenten Kassel vom 14.12.2012 wurden bestimmte Gebiete in Bad Arolsen als Überschwemmungsgebiet der Flüsse Wande und Watter förmlich festgesetzt.
http://stanz.ms-visucom.de/anwendungen/ ... c/0422.pdfDadurch gelten Anbau- und Ausbaubeschränkungen des hessischen Wassergesetzes, insbesondere die des § 49 HWG:
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpo ... focuspointIn der Vorschrift steht, dass auf/an den Deichen und 5 Meter hinter dem Deichfuss u.a. die Errichtung baulicher Anlagen verboten ist. Nun können Zäune zwar bauliche Anlagen sein, sind es jedoch nicht zwangsläufig. Ausserdem reden wir hier nicht über 5000 qm Restgrundstück - siehe oben, 1. - sondern nur über den Bereich des Deiches, sodass sich die Größe des Grundstückes wiederum nach oben korrigiert. Es sei denn, das ganze Grundstück besteht aus Deich und Deichfuss.
3. Die Gemeinde faselt irgendwas von Kampfhunden. Die können gerne faseln, darauf kommt es nicht an. Sollte Nessy einen Listenhund oder im Einzelfall gefährlichen Hund haben, braucht sie so oder so eine Haltungserlaubnis, je nachdem was das hessische Landesrecht - wie auch die Hundegesetze anderer Bundesländer da vorsieht. Ein z.B. Malinois, der nicht als im Einzelfall gefährlicher Hund festgestellt ist, ist ein völlig "normaler" Hund ohne besondere behördliche Betrachtung. Etwas anderes gilt ggf. wenn sie Hunde hat, die in Hessen als Listenhunde eingestuft sind.
4. Wenn sie alle Hund auf dem Grundstück in Bad Arolsen "halten" oder vorübegehend bis zur Vermittlung unterbringen will, wird sie eine Erlaubnis des Vet.-Amtes als tierheimähnliche Einrichtung nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz benötigen. Das TierSchG ist Bundesrecht und eine solche Erlaubnis brauchte sie in der ganzen BRD, auch das hat mir der Mühle in Bad Arolsen zunächst mal nichts zu tun.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.htmlEs kann höchstens sein, dass sie da planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Schwierigkeiten bekommt, da das Grundstück im Aussenbereich liegt und ggf. eine Nutzungsänderung erforderlich ist - ebenso wie aufwändige Baumaßnahmen, die Geld kosten.
Und eines ist auch garantiert: Den Ärger mit dem Vet.-Amt am jetzigen Wohnort hat sie definitiv nicht, weil sich ein Kirchgänger über Pansen beschwert hat. Ich denke, auch da braucht sie eine Erlaubnis als tierheimähnliche Einrichtung, die sie nicht hat oder auch ggf. an diesem Standort nicht bekommen kann.