Oldenburg Weil sie ihren eigenen Hund erschlagen hat, hat das Oldenburger Landgericht am Freitag die Unterbringung einer 43 Jahre alten Frau aus Oldenburg in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Die Maßnahme wird aber noch nicht vollstreckt, das Gericht setzte sie zur Bewährung aus. Die 43-Jährige soll unter Wahnvorstellungen leiden. Zur Zeit des Vorfalls am 10. Oktober vergangenen Jahres war sie deswegen schuldunfähig.
Bei der Verhandlung am Freitag handelte es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Anders als in einem Anklageverfahren gibt es in einem Sicherungsverfahren nur „Beschuldigte“, keine „Angeklagten“. Ein Sicherungsverfahren zielt in der Regel auf die Einweisung einer beschuldigten Person in die geschlossene Psychiatrie ab.
Grund für das jähe Ende des Hundes soll der Umstand gewesen sein, dass die 43-Jährige von einem anderen Hund gebissen worden sein soll. Sie soll sich dafür an ihrem eigenen Hund gerächt haben. Den Ermittlungen zufolge soll sie auch der Meinung gewesen sein, dass ihr Hund ein Verräter ist.
Vom gestrigen Verfahren war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es gelte, die Intimsphäre der 43-Jährigen zu schützen, begründete der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann den Ausschluss.
Die 43-Jährige steht unter Betreuung. Sie soll sich in der vergangenen Zeit stabilisiert haben. Und weil es auch keine nennenswerten Vorstrafen gibt, konnte die Vollstreckung der Unterbringungsmaßnahme zur Bewährung ausgesetzt werden. Mit dem Urteil waren alle Prozessbeteiligten einverstanden. Es ist rechtskräftig geworden.
Aus Rache eigenen Hund erschlagen
Ähm ja, und wie wäre es mit einem Tierhaltungsverbot? Nur so, nebenbei?