Bundesgericht nimmt Frauchen an die kurze Leine: Fünf Hunde sind genug!

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Bundesgericht nimmt Frauchen an die kurze Leine: Fünf Hunde sind genug!

Beitragvon Xafira » 18.03.2014, 06:37

LAUSANNE - Eine Aargauer Hundehalterin ging mit 16 Hunden Gassi. Eindeutig zu viele, meint das Bundesgericht. Es legte fest: Pro Person und Spaziergang sind nicht mehr als fünf Hunde erlaubt.

Christina van Steen (48) aus Spreitenbach AG hat gekämpft. Bis vors Bundesgericht ging sie, um sich gegen eine Verordnung der Gemeinde Wettingen zu wehren. Jetzt musste die Hundehalterin und -trainerin endgültig eine Niederlage einstecken.

Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht entschieden: Fünf Hunde sind genug! Zwar darf jeder Bürger so viele Hunde halten, wie er möchte. Will er jedoch mit den Tieren Gassi gehen, sind maximal fünf Hunde pro Person erlaubt. Mindestens einer davon muss angeleint sein. Ansonsten würde das Rudelverhalten der Hunde eine Kontrolle erschweren.

Die Regelung gilt auch nach dem Entscheid des obersten Gerichts in Lausanne nur für die Gemeinde Wettingen – denn im Kanton Aargau kann jede Gemeinde selbst eine entsprechende Verordnung erlassen. Es stellt laut Kantonstierärztin Erika Wunderlin jedoch eine «wegweisende» Leitlinie» dar, an der sich auch andere Gemeinden in Zukunft orientieren können, wie sie zu «Tele M1» sagt.
Spaziergang mit 16 Hunden

Ins Rollen gebracht hat den Knatsch zwischen der Hundeliebhaberin und der Gemeinde ein Hundehalter, der van Steen im Frühling 2009 bei einem Spaziergang in Wettingen begegnete. Er traute damals seinen Augen kaum: Die Frau, in Begleitung einer weiteren Person, hatte 16 Hunde im Schlepptau. Nur zwei waren angeleint, die anderen Tiere liefen frei herum.

Der Mann zeigte van Steen wegen Belästigung an. Der Fall gelangte an die Gemeinde, die verfügte, was nun auch das Bundesgericht entschied. So ist das oberste Gericht der Meinung, dass es «keine elementare Erscheinung der Persönlichkeitsentfaltung» darstelle, «mit sechs oder mehr Hunden gleichzeitig zu spazieren bzw. dies tun zu dürfen, ohne die Tiere an der Leine zu führen».
«Es ist für mich eine Riesenbelastung»

Christina van Steen ist vom Urteil enttäuscht. «Es ist für mich eine Riesenbelastung», sagt sie zu «Tele M1». Seit Jahren kümmere sie sich um Hunde, die andere Halter aus persönlichen Gründen abgeben müssen. «Ich würde kein Tier abgeben. Sie sind für mich wie meine Kinder.» Sie halte sich nun an das Urteil. Aus Trotz werde sie jedoch in Zukunft nicht mehr auf Wettinger Gebiet spazieren gehen. (lha)


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Re: Bundesgericht nimmt Frauchen an die kurze Leine: Fünf Hunde sind genug!

Beitragvon chino » 21.03.2014, 17:44

Xafira hat geschrieben:... Aus Trotz werde sie jedoch in Zukunft nicht mehr auf Wettinger Gebiet spazieren gehen...

Ich vermute mal, dass die Gemeindevertreter ob dieser Entscheidung gramgebeugt nach Hause wanken und nächtelang in ihre Kissen schluchzen werden.

Gilt diese Obergrenze dann dort eigentlich auch für professionelle Dogwalker, die das als Gewerbe angemeldet haben? :think1:
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Re: Bundesgericht nimmt Frauchen an die kurze Leine: Fünf Hunde sind genug!

Beitragvon Dieter » 21.03.2014, 19:42

Zumindest in der BRD gibt es keine gesetzliche Obergrenze, weder in den Hundegesetzen der Länder noch im Tierschutzgesetz.
Ein Gesetz, das den neuen "Beruf" des Dogwalkers regelt und Mindeststandards an Ausbildung/Sachkunde, Unterbringung, Reransport etc. vorschreibt, gibt es ebenfalls nicht und ist - soweit mir bekannt - auch nicht in Vorbereitung.
Irgendwo hab ich allerdings gelesen, dass Berlin in der nächsten Zeit das dortige Hundegesetz ändern und die Anzahl der doggewalkten Hunde begrenzen will.

Derzeit ist eine Begrenzung zumindest in Schleswig-Holstein nur über eine Nebenbestimmung in der notwendigen Erlaubnis nach § 11 TierSchG möglich - und im übrigen auch sinnvoll.
Viele Grüße
Dieter

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Re: Bundesgericht nimmt Frauchen an die kurze Leine: Fünf Hunde sind genug!

Beitragvon Xafira » 24.03.2014, 05:00

Und wie steht ihr allgemein zu so einer Obergrenze?

Findet ihr das gut oder sagt ihr, jeder muss selbst wissen, wieviele Hunde er sich zutraut?

Ich bin da ja echt ein Weichei und geh selbst mit zwei von meinen nur selten gleichzeitig - und wenn, dann zu einer Uhrzeit, wo ich mit keinem Großaufgebot an Menschen oder anderen Hunden rechnen muss und die Hunde überwiegend frei laufen können. Ich könnte mir nicht vorstellen, mit allen meinen Hunden gleichzeitig unterwegs zu sein...
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Re: Bundesgericht nimmt Frauchen an die kurze Leine: Fünf Hunde sind genug!

Beitragvon Shnarph » 24.03.2014, 12:34

Mit Sepp&Schorsch war ich ja immer mit 2 Hunden unterwegs, jetzt hab ich teilweise alle 3. Ich find den Part durch die Stadt anstrengend, weil Kritzel die Innenstadt furchtbar findet und da auch zieht und dann sind da ja noch die Tauben, die man fressen könnte und Menschen, vor denen man Angst haben sollte. Aber es geht noch, da Sepp&Schorsch mittlerweile totale Selbstläufer sind. Durch Stadt laufen - cool an lockerer Leine, auch wenn andere Hunde kommen. Kritzel tanzt da ein bisschen aus der Reihe, dank ihrem Leichtgewicht aber eben auch recht gut mit einer Hand händelbar.
Das ist aber auch meine Grenze momentan mit 3 Hunden auf einmal, ein 4ter würde insofern gehen, wenn Freilauf möglich ist, aber z.B. durch die Stadt? Und dann ist der vllt noch so drauf wie Kritzel? Never. :d
Ich finde, es sollte jeder für sich entscheiden, [url]solange[/url] er/sie die Hunde auch kontrollieren kann. Treffe auf dem Weg zur Arbeit manchmal eine Frau mit 5 Hunden, lauter so kleine kläffende Schoßhunde, von denen zwei Kritzel an der Leine anzicken. Die Frau hat ihre Hunde nicht unter Kontrolle - offline und sie lassen sich kaum abrufen. Ich geh ihr jetzt immer weitläufig aus dem Weg, zur Not kehre ich auch um, wenn es nicht anders geht.
Oder die eine Frau, die zwei mittelgroße Mischlinge hat, Halsband + Flexi (wenn ich DAS schon sehe :facepalm: ), sie ging mir aus dem Weg, ist aber gleich um die Ecke stehen geblieben. Ich hab halt mit Kritzel stop-and-go gemacht, weil sie an der Leine ziehen wollte und da ruft sie mir zu, ob ich denn nicht endlich mal weitergehen kann. Nö, die gute Dame hätte auch einfach ein paar Meter den Weg hochlaufen und dann parallel zu mir mit schön Hecke dazwischen laufen können. Als ich dann die Ecke mit schön Abstand passierte, haben ihre Hund sich aufgeführt wie halbe Beserker und die Gute konnte kaum stehen. Da konnte ich es mir nicht verkneifen ihr zuzurufen, dass sie doch keine zwei Hunde halten soll, wenn sie die kaum halten kann oder sie die erziehen soll. Ich mein, wenn die Hunde sich losgerissen hätten, hätte es sehr böse ausgehen können, da ist eine extrem viel befahrene 4spurige Hauptstraße.
Lange Rede, kurzer Sinn - manche Leute sollten nicht mal 2 Hunde auf einmal haben, wenn sie diese nicht kontrollieren können.
Ein Bekannter vom Gassigehen hatte 3 Hunde, zwei Malis und einen Herder, der Herder ist leider verstorben. Er hat teilweise noch zwei Malis von einem Freund dabei. Da war er mit 5 Rüden unterwegs und es gab nie Probleme, die hören alle auf's Wort.
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.

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