Die neuen Regelungen - u.a. Rasseliste und Genehmigungspflicht für Mehrhundehaltung - tritt am 1.1.2014 in Kraft.
http://www.gl.ch/documents/Bulletin_29_ ... 9_2013.pdfInteressant sind die Regelungen bzgl. der Bewilligung für Mehrhundehaltung. Gehört nur einer der "Mehrhunde" einer Rasse mit erhöhtem Gefährdungspotential - also vermutlich ein Hund der Rasseliste - so ist für jeden Hund der Mehrhundehaltung eine Prüfungspflicht (bezogen auf die Bewilligungsvoraussetzungen) vorgeschrieben.
Komische Nummer. Hat also jemand 1 Mali, 1 Zwergpudel und 1 Malteser werden auch die beiden Kleinen einer Prüfungspflicht unterzogen.
Befürchtet man dort, dass der Mali die Kleinen irgendwie "ansteckt" und dann sozusagen getarnte Mini-Malis unterwegs sind

?
Bemerkenswert ist auch, dass Halter bestimmter Rassen (die ersten 3 Linien der Liste - bis Dobermann) über 18 Jahre sein müssen und durch ihre Lebensführung eine sichere und tierschutzkonforme Hundehaltung gewährleisten.
Aha, Lebensführung. Wird nun einer punkermäßig angehauchten 19-Jährigen, die gerade mal kurz Sozialhilfe bezieht, eine nicht adäquate Lebensführung attestiert, während der einschlägig polizeibekannte 17-Jährige im 1. Lehrjahr jedenfalls ohne diese "Lebensführungsbeurteilung" einen Mali halten darf?
Komisches Volk, diese Schweizer. Dabei haben die doch so gute Uhren und die leckeren Ricola

.