chino hat geschrieben:...null und nichtig und kein Thema mehr, wenn man seine vier Jahre abgesessen hat??
So ist es - hier oben auf der Wiese reichen nach dem FDP-Entwurf sogar lediglich 2 Jahre
(6) Die nach Absatz 1 Satz 1 erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich
1. innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung
für eine juristische und natürliche Person über einen Zeitraum von mindestens
zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische
Person betreut hat,
...
chino hat geschrieben:Heißt also, dass jemand, der schon über Jahre seine gesamte Nachbarschaft mit seinem - nennen wir es mal diplomatisch so - merkwürdigen Verhalten als Hundehalter unglaublich auf die Palme bringt, NICHT eine wie auch immer geartete Prüfung durchlaufen muss.
So ist es.
Der Hundeführerschein muss also im Grunde von "Neueinsteigern" bzw. von Menschen, die die 2 Jahre noch nicht "voll" haben, gemacht werden. Andere Ausnahmen lasse ich - bis auf folgende - mal weg.
(6) Die nach Absatz 1 Satz 1 erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich
3. Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit
einem Hund erfolgreich abgelegt hat,
Aha. Wir konstruieren mal:
Ein Jäger kauft sich im August 2013 einen prüfungsfertigen Jagdhund um 5000,-- € und legt mit dem die Brauchbarkeitsprüfung ab.
Im Oktober verwechselt er - leider leider - den Hund mit einer kapitalen Wildsau. Der 8 x 57 IS hat der Hund nichts entgegenzusetzen.
Am 1.1.2014 tritt das Gesetz in Kraft.
Im Februar 2014 kauft sich unser Jägersmann einen neuen Hund und besitzt - siehe oben - die Sachkunde.
Das tierliebe Lieschen Müller verbringt die Freizeit vorwiegend im Tierheim, ist dort seit 5 Jahren als regelmäßige Gassigängerin tätig und hat sich in dieser Zeit als Expertin für schwierige Hunde entwickelt.
Frage: Ist sie nach dem Gesetzestext im Februar 2014 sachkundig, wenn sie in Rente geht und sich einen eigenen Hund anschaffen will?