Aschersleben/MZ.
Wegen überfüllter Tierheime in Sachsen-Anhalt hat der Chef der Tierärztekammer Magdeburg, Klaus Kutschmann, einen möglichen Tabu-Bruch riskiert. „Ist ein Hund dauerhaft gefährlich und daher nicht vermittelbar, darf das Tier auch eingeschläfert werden“, sagte der Veterinär auf einem Symposium zum Hunde-Gesetz Sachsen-Anhalts am Donnerstag in Aschersleben (Salzlandkreis). Bisher kommt, wie Kutschmann einräumt, die von vielen Tierfreunden abgelehnte Variante bundesweit nur in Extremfällen in Betracht, wie nach tödlichen Hundeattacken.
Welche Chancen der Vorstoß von Kutschmann besitzt, ist ungewiss. Die Überprüfung der bisherigen Regelungen in Sachsen-Anhalt beginnt gerade erst. Jedoch macht Michael Kilian, Rechtsexperte von der Martin-Luther-Universität in Halle, deutlich, dass Maßnahmen zur Gefahrenabwehr polizeirechtlich grundsätzlich abgesichert seien. Das Problem aus seiner Sicht: Was ist eine angemessene Reaktion? Das müsse in jedem Einzelfall neu entschieden werden.
Viele Tierheime überbelegt
Obwohl auch die Zahl der beschlagnahmten Hunde kaum steigt, sind viele Tierheime überbelegt. Das liegt nach dem Worten von Marion Malbrich, die diese Einrichtung in Wittenberg leitet, auch am derzeitigen Gesetz. Es fehle an Sachverständigen in den Behörden. So würden mitunter Hunde als gefährlich eingestuft, die es nicht seien und dennoch nicht vermittelt werden dürften. „Die Rasse-Zugehörigkeit an sich ist kein Kriterium für Gefährlichkeit.“
Überfüllte Tierheime - Einschläfern als Ausweg?