
http://www.bild.de/regional/duesseldorf ... .bild.html
Vermutlich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des abgebildeten Hundes wurde dieser per schwarzem Balken unkenntlich gemacht

Der Zollbeamte hat übrigens keinen Schadensersatz bekommen.
http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse ... /index.php
Unabhängig davon bleibt die Frage, warum Zollhunde im Zwinger gehalten werden müssen. Das Gericht hat ja ausgeführt, dass der Hund bestimmungswidrig vorübergehend in der Wohnung gehalten wurde.