Aus Wut darüber, dass ein entgegenkommender Hund nicht angeleint war, rammte ein Mann dem Tier ein Messer in den Rücken Hannibal verendete kläglich. Gut ein Jahr später verurteilt das Amtsgericht Neumünster den Messerstecher.
Neumünster | Weil er einen nicht angeleinten Hund erstach, hat das Amtsgericht Neumünster einen 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. „Ich bin zu der festen Überzeugung gelangt, dass sie es waren, der auf den Hund eingestochen und ihn letztlich getötet hat“, sagte die Amtsrichterin am Dienstag nach der Anhörung von zehn Zeugen und einer Rechtsmedizinerin zu dem Angeklagten. Für die Tat gebe es keinen vernünftigen Grund und keine Rechtfertigung.
An die Theorie eines unbekannten Dritten, den der Verteidiger des Mannes als möglichen Täter ins Spiel brachte, wollte die Richterin nicht glauben. Es gebe keinen ernsthaften Zweifel an seiner Schuld. Die Mutter des Hundebesitzers hatte den Weimaraner Rüde am 14. Dezember 2012 am Einsiedler See in Neumünster spazieren geführt. Die 73-Jährige hatte ihn nicht angeleint, da sie fürchtete, auf dem glatten schneebedeckten Boden zu stürzen. Hannibal sei zwar lebhaft, aber gut erzogen und überaus friedlich gewesen, sagte sie.
Der Angeklagte habe sie schon von weitem angeherrscht, ihren Hund anzuleinen. Er war selbst mit seinem Jack Russell Terrier unterwegs, den er an der Leine führte. Hannibal sei wohl auf die beiden zugelaufen, die Hunde hätten sich aber nur beschnüffelt. Als sie dort ankam, habe sie gesehen, wie der Mann das Messer aus dem Tier herauszog, sagte die 73-Jährige.
Der Angeklagte bestritt die Messerattacke. Nach seiner Darstellung kam der Rüde aggressiv auf ihn und seinen Hund zu. Er habe ihn mit Händen und Füßen abwehren müssen. Das Tier sei schon früher aggressiv gewesen und habe seinen Jack Russell gebissen, sagte er. Doch bei der Polizei beschwerte er sich kurz nach dem Vorfall nur darüber, dass der Hund nicht angeleint war. Das aber spreche dafür, „dass es eine Notwehr-ähnliche Situation nicht gegeben hat“, sagte die Richterin.
Eine Mitschuld sprach das Gericht auch der Familie zu: Die 73-Jährige sei als Aufsichtsperson für den etwa 40 Kilogramm schweren Hund nicht geeignet gewesen, schon gar nicht bei Glatteis. Der Sohn hätte ihr den Hund nicht überlassen dürfen. „Das rechtfertigt die Tat nicht. Aber ein Mitverschulden muss sich die Familie anrechnen lassen“, sagte die Richterin.
Der Angeklagte musste seinen Jagdschein inzwischen abgeben. Im Zuge einer Zivilklage kommen auf ihn Schadensersatzzahlungen von rund 10.000 Euro zu, sagte ein Anwalt der Familie. Die Anklägerin sprach von einem „Akt der Selbstjustiz“. Sie hatte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und die Zahlung von 3000 Euro an ein Tierheim gefordert. Der Verteidiger wollte einen Freispruch.
Hund Hannibal erstochen: 5400 Euro Strafe