Verwendung eines Stachelhalsbandes

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Verwendung eines Stachelhalsbandes

Beitragvon Dieter » 05.12.2013, 15:08

Eine junge Frau in der Schweiz verwendete beim Ausführen des Jagdhundes ihres Vaters ein Stachelhalsband. Dies bemerkten Polizeibeamte und erstatteten Anzeige.
Diese Dinger sind nämlich in der Schweiz - und soweit ich weiß auch in Österreich (ausgenommen Diensthundeführer) - verboten.

Und so wurde sie (bedingt, quasi auf Bewährung) zu einer Geldstrafe von 1000 Fränkli verurteilt und muss 150 Fränkli Bußgeld zahlen.
Ihr emotionaler Auftritt vor Gericht ("sie flüchtete bitterlich weinend in die Arme ihres Vaters, ihre Stimme zitterte" - och Gott, das arme Ding :d ) hat offensichtlich nichts genutzt.

http://m.aargauerzeitung.ch/news.htm?ne ... 28&cat=top
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Dieter

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Re: Verwendung eines Stachelhalsbandes

Beitragvon Kailyn » 05.12.2013, 16:08

Janz wichtig: Sie war elegant gekleidet!
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Re: Verwendung eines Stachelhalsbandes

Beitragvon Dieter » 05.12.2013, 16:11

:d :d
Hat die vors. Richterin aber auch nicht beeindruckt ;) .
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Re: Verwendung eines Stachelhalsbandes

Beitragvon chino » 07.12.2013, 09:23

Dabei gibt es diese HB mittlerweile schon farblich passend zu nahezu jeder Garderobe ...

MIR stellt sich in diesem Zusammenhang ein paar andere Fragen:
... Gemäss ihren Aussagen war das Stachelhalsband das einzige verfügbare Halsband.

... Sie betont immer wieder, dass sie nicht wusste, dass das Halsband illegal ist. «Ich habe meine Eltern mehrmals gefragt, ob das Halsband legal ist», sagt sie. Im Wissen darum, dass ihre Eltern bereits einmal ein Elektrohalsband verwendet hatten – die sind ebenfalls illegal...

1. Bedeutet also, dass der Hund offenbar immer am Stachler geführt wird.
Sollte das nicht rechtliche Schritte für den/die Halter nach sich ziehen?

2.
Sie "wusste" es also nicht, hatte aber allem Anschein nach Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verwendung.
WAS genau hat sie davon abgehalten, andere Quellen als ihre Eltern zu Rate zu ziehen, WENN sie denn schon Zweifel hatte?
"Das arme Ding" ist immerhin mehr als volljährig und offenbar so weit im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, dass sie einem Universitätsstudium nachgehen kann! :headbang:
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