14 Monate Haft nach Armbrust-Attacken auf Tiere

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14 Monate Haft nach Armbrust-Attacken auf Tiere

Beitragvon Xafira » 04.12.2013, 15:07

Bei der Serie von Armbrustattacken auf Tiere in der Region Jena ist es dem mutmaßlichen Täter nach eigenen Angaben um den "Kick" gegangen, etwas zu tun und dabei nicht erwischt zu werden. Am Mittwoch wurde er vom Amtsgericht Jena für seine Tierquälerein zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Jena. Ein Pferd, ein Rind und ein Hund wurden von den Armbrustbolzen tödlich getroffen. Schwerster Fall sei die Tötung eines Golden Retriever-Hundes aus der Nachbarschaft gewesen, bei dem der 31-jährige Täter zusätzlich eine Machete benutzte.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe gestanden. Zwar leide er unter einer Persönlichkeitsstörung, ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm aber volle Schuldfähigkeit. Die Polizei fasste den Mann im Frühsommer dieses Jahres infolge intensiver Recherche nach Waffe und Bolzen bei lokalen und Online-Händlern.

Als Motiv für seine Taten nannte er den Ermittlern damals Angstzustände und Wutausbrüche, bei denen er jede Kontrolle über sich verliere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, liegt nach Angaben einer Gerichtssprecherin vor allem an der letzten Tat, bei der der Mann den Nachbarshund getötet habe. Auf das Tier hatte er den Angaben zufolge zuerst mit der Armbrust geschossen und es dann mit einer Machete getötet.

Die Verteidigung hatte auf eine Strafe unter zwei Jahren zur Bewährung plädiert, die Staatsanwaltschaft für zweieinhalb Jahre Haft.

Für die Ermittler hatte der Fall monatelange Detailarbeit bedeutet. Auf die Spur kamen sie dem Mann durch Waffen- und Munitionskäufe im Internet. Die Suche in mehreren Dutzend Online-Shops habe den entscheidenden Hinweis geliefert. Bei der Festnahme stellten die Beamten bei dem Mann außer einer Armbrust und zwei Luftgewehren rund 32.000 Schuss Luftgewehrmunition sicher sowie 170 Armbrustbolzen.

Der verheiratete und als Sozialbetreuer ausgebildete Mann sei offenbar spontan mit seinem Auto losgefahren, habe an einer Koppel angehalten und geschossen.


Angeklagter muss nach Armbrust-Attacken auf Tiere 14 Monate in Haft
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Re: 14 Monate Haft nach Armbrust-Attacken auf Tiere

Beitragvon Kailyn » 04.12.2013, 16:31

Es gibt einige Fälle, bei denen ich mich immer frage, ob die Empfehlungen der Verteidigung zurückzuführen sind auf echte Verhältnismäßigkeit, oder auf eine Art trotzige Blödheit.

Wie in diesem Fall: Grausam getötete Tiere, ermordet aus Spaß an der Freude. Die Verteidigung fordert zwei Jahre Bewährung. Das ist doch nicht deren Ernst? Woher kommen diese Empfehlungen? Werden sie getätigt, weil die Verteidigung diese Strafe WIRKLICH für angemessen hält, oder weil sie sich dazu verpflichtet fühlt (oder dazu verpflichtet ist), den kleinsten, möglichen "Schaden" für ihre Mandanten herauszuschlagen, ungeachtet der Schwere der Straftat?

Mir ist das schon öfter aufgefallen, dass die Verteidigung oft lächerliche "Strafen" fordert, während die Staatsanwaltschaft in der Regel realistische Forderungen stellt. Warum sind die Forderungen der Verteidigung oft so absurd?

Orientieren sich Verteidiger etwa generell an der niedrigsten, möglichen Strafe? Mir will das nicht in den Kopf. Wäre ich Anwalt, könnte ich niemals für einen so eiskalten Tiermörder zwei Jahre Bewährung fordern, ich könnte mir ja selbst nicht mehr in die Augen sehen.

Und von den Strafen, die von Verteidigern oft für Mörder oder Vergewaltiger gefordert werden, fange ich am besten gar nicht erst an. Vor allem nicht, wenn man diese Verbrechen dann Kapitalverbrechen gegenüberstellt, wo die Forderungen wiederum oft lächerlich hoch sind.

Aber mich würde das wirklich interessieren, worauf die Forderungen im allgemeinen fußen.
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Re: 14 Monate Haft nach Armbrust-Attacken auf Tiere

Beitragvon Xafira » 04.12.2013, 18:52

Interessante Fragen, Sabrina, die sind genau das Richtige für Dieter.

DIETER! DIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEETEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEER! *brüll*

Ich könnte so jemanden nicht einmal vertreten... :puke:
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Re: 14 Monate Haft nach Armbrust-Attacken auf Tiere

Beitragvon Dieter » 05.12.2013, 00:27

Es ist die Aufgabe eines Strafverteidigers, seinen Mandanten bestmöglich zu vertreten, will heissen: zu versuchen, dass der eine möglichst geringe Strafe oder möglichst geringe Nebenfolgen kriegt.
Gleichgültig, was der Mandant getan hat, ob es sich um einen Sexualtäter, einen viehischen Kindermörder oder einen Sadisten handelt.
Wer als Anwalt nicht die juristische Aufarbeitung bzw. Bearbeitung der Sache von der Person des Täters trennen kann, sollte sich nicht mit Strafrecht befassen bzw. solche Fälle ablehnen. Wobei ja ein Anwalt auch im Zivilrecht die Interessen seines Mandanten ebenso vertreten muss, egal um welches Arschloch es sich gerade handelt. Gerade bei Scheidungsangelegenheiten blicken die nicht selten in tiefste menschliche Abgründe.

Also wird ein Strafverteidiger die Literatur durchschauen, vergleichbare Fälle heranziehen und sich am unteren Ende eines möglichen Strafmaßes orientieren. Er wird versuchen, Milderungsgründe zu suchen und herauszustellen und - besonders beliebt - auf irgendwelche psychischen Auffälligkeiten beim Mandanten hinweisen.

Im Gegenzug versucht die Staatsanwaltschaft, die Tat als besonders schlimm und verwerflich darzustellen und wird bemüht sein, ein hohes Strafmaß zu argumentieren. Also Latte, ob schlechte Kindheit, Entladung eines Affektstaues, Hirnriss oder Stress in der Beziehung, wenn´s irgendwo möglich ist, versucht sie, den Täter in den Vorsatz zu quetschen.

Das ist normal, obwohl die Staatsanwaltschaft auch verpflichtet ist(§ 160 Abs. 2 StPO), den Täter entlastende Umstände zu ermitteln. Das vergessen die aber ganz gerne :d .

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__160.html

Und so muss der Richter oder die Kammer dann schauen, ein möglichst "gerechtes" Urteil zu finden. In dem hier zu besprechenden Fall ist sie ja auch deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, gleichwohl ebenso deutlich über dem Antrag der Verteidigung.

Es gibt natürlich auch Anwälte, die stellen völlig irreale Anträge zum Strafmass, so wie es auch Staatsanwälte gibt, die ebenso völlig übers Ziel hinausschießen. Das ist dann - soweit das regelmäßig vorkommt - der "Verschnitt", den man in jeder Berufsgruppe findet.

Witzig ist immer, wenn Verteidiger versuchen, amerikanisches Strafrecht - bzw. die dortigen Verhaltensmethoden - vor Gericht durchzuziehen. Mich wollte mal einer in einer größeren Bussgeldsache vor dem Amtsgericht insoweit vorführen, als er mir frustbedingten Verfolgungswahn unterstellen und dies dem Gericht glaubhaft machen wollte. Zu diesem Zweck wollte er wissen, ob ich regelmäßig Geschlechtsverkehr habe. Ich blickte zum Richter, der nickte und ich antwortete, dass ich hinreichend aktiv sei. Im übrigen würde ich insbesondere die attraktive und charmante Gattin des Anwaltes schätzen. Der Saal brüllte vor Lachen und der Idiot hielt fortan die Schnauze.
Viele Grüße
Dieter

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Re: 14 Monate Haft nach Armbrust-Attacken auf Tiere

Beitragvon Xafira » 05.12.2013, 08:37

Danke Dieter! :thumb:

Gut gekontert! :xlol:

Oh stimmt, Scheidungen sind auch ein ganzes tiefes Pflaster und wenn dann noch Kinder involviert sind... :xsad:
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Re: 14 Monate Haft nach Armbrust-Attacken auf Tiere

Beitragvon chino » 07.12.2013, 09:12

Zwar leide er unter einer Persönlichkeitsstörung ...

... die einer Behandlung bedarf?
Falls ja: befand er sich aktuell in Behandlung?
Oder steht hier "Persönlichkeitsstörung" nur als Synonym für "ist ein mieses Stück Sch*****"?

Der verheiratete und als Sozialbetreuer ausgebildete Mann ...

... arbeitet auch in diesem Beruf?
Schwer vorstellbar, dass ein Mensch mit so einer Persönlichkeitsstruktur irgendjemanden angemessen betreuen kann, worin auch immer. Aber als Ehemann ist er sicher voll supi ... :facepalm:

@Dieter: :xlol:
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Re: 14 Monate Haft nach Armbrust-Attacken auf Tiere

Beitragvon Dieter » 07.12.2013, 13:48

Hier

http://www.otz.de/startseite/detail/-/s ... 2039509644

ist noch ein anderer Pressebericht, der etwas genauer auf die "Karriere" des Täters eingeht. Könnte ja sein, dass der Vater - erfolgreicher Manager - "Schuld" hat, weil er seinen Sohn unter einen von dem nicht erfüllbaren Leistungsdruck gesetzt hat, der zu Frust führte :d . Oder so. Oder so ähnlich. Oder das böse Leben, was auf Einzelne gelegentlich wenig Rücksicht nimmt.

Angefangen mit Ballerspielchen über Scheibenschiessen zur massivsten Tierquälerei. Was ist, wenn der Kick auch da irgendwann nicht mehr reicht?
Der Kerl gehört in den Maßregelvollzug, wobei mir völlig klar ist, dass er dort mangels Schuldunfähigkeit trotz Persönlichkeitsstörung nicht hinkommt.

Immerhin war er 3 Monate in einer Fachklinik. Hoffen wir mal, dass er "die Kurve" kriegt und nicht irgendwann eine junge Joggerin die nächste Kurve nicht mehr erreicht.
Viele Grüße
Dieter

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Re: 14 Monate Haft nach Armbrust-Attacken auf Tiere

Beitragvon MickyMausi » 08.12.2013, 10:49

Sabrina es gibt auch genug Anwälte, die solche Fälle ablehnen, eben weil sie solche Leute nicht mit gutem Gewissen helfen können/wollen.
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