Hund tötet Pfau

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Hund tötet Pfau

Beitragvon chino » 11.09.2013, 05:38

Halterin eines getöteten Pfaus klagt über freilaufende Hunde
Neuss (NGZ). Carla Wieger ist eine Tierfreundin. Perlhühner, indische Laufenten und Gänse fanden bei ihr bereits ein Zuhause, hatten auf dem zwei Hektar großen Grundstück genug Auslauf und Platz, sich wohl zu fühlen.

Auch zwei Pfauen hatte sich die heute 76-Jährige vor über 22 Jahren angeschafft – ein Weibchen namens Ottilchen und ein Männchen mit Namen Colori. Nachwuchs hatte es genug gegeben. "Für den habe ich immer ein gutes Zuhause gesucht", sagt Carla Wieger. Der jüngste Nachwuchs, ein Hahn, lebte noch beim Elternpaar. Nun hat Carla Wieger Vater und Sohn schweren Herzens zur Greifvogelstation Hellenthal gebracht. "Ich kann sie nicht allein lassen, müsste ein neues Weibchen dazu holen."

Denn Ottilchen ist tot. Vor einer Woche war ein Hund, ein Zeuge glaubt, einen Jack Russell-Terrier erkannt zu haben, auf das Grundstück gelaufen, hatte sich die Glucke geschnappt und ihr die Kehle durchgebissen. "Ich war im Haus, habe nichts mitbekommen", sagt Carla Wieger. Doch ein Zeuge berichtete ihr, dass eine Frau, vermutlich die Besitzerin, den Hund von dem toten Tier weggezogen habe und verschwunden sei.

Auch das macht Carla Wieger sehr traurig und fassungslos. "Das geht doch nicht. Wenn so etwas passiert, muss man doch wenigstens Bescheid sagen. Das wäre anständiger statt sich einfach davonstehlen", sagt sie. Außerdem ist sie der Ansicht, das man seinen Hund anleinen müsse, wenn man ihn nicht unter Kontrolle hat.

Eine Anzeige bei der Polizei konnte Wieger nicht aufgeben. "Das wäre nur möglich, wenn es sich um eine Sachbeschädigung (Tiere gelten als Sachen, Anm. der Red.) mit Vorsatz gehandelt hätte", erklärt Polizeisprecher Hans-Willi Arnold. Will heißen, die Hundebesitzerin hätte ihr Tier zu der Tat anstiften müssen. Dass der Hund jedoch nicht angeleint war, konnte der Zeuge bestätigen, ebenfalls die Frau beschreiben. Sollte Carla Wieger sie ausfindig machen, kann sie sich ans Ordnungsamt wenden. "Im Neusser Stadtgebiet besteht grundsätzlich eine Anleinpflicht", erklärt Stadtsprecher Peter Fischer. Ausnahmen seien das Rheinvorland und Wirtschaftswege.

"Wenn die Frau mit dem Hund bekannt ist, kann sich die Geschädigte ans Ordnungsamt wenden. Mitarbeiter werden dann Hund und Besitzer überprüfen", spricht er weiter. Denn Hunde, die andere Tiere oder Menschen angreifen, dürfen nie unangeleint herumlaufen. Für Carla Wieger ist das kein wirklicher Trost. Sie vermisst ihre Tiere. "Obwohl sie nicht mehr da sind, höre ich sie jeden Morgen."

Quelle
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Re: Hund tötet Pfau

Beitragvon Xafira » 14.09.2013, 23:05

Die Dame kann das nicht zur Anzeige bringen, weil kein Vorsatz bestand?

Öhm, wenn Hunde Wild reißen wird das doch auch angezeigt, oder nicht? :roll:
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Re: Hund tötet Pfau

Beitragvon Dieter » 15.09.2013, 00:55

Sachbeschädigung kann in der Tat nur mit Vorsatz begangen werden, da Fahrlässigkeit nur dann bestraft werden kann, wenn sie ausdrücklich im Gesetz genannt ist. Das ist aber bei § 303 StGB nicht er Fall. Die dann verwendete Formel lautet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig.......

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html

Der Jagd- oder Jagdschutzberechtigte kann Eigentümer von Hunden, die unbeaufsichtigt im Revier umherlaufen oder Wild hetzen oder reissen (die kann er ggf. auch erschiessen) in der Tat anzeigen, in Schleswig-Holstein z.B. nach § 37 des Landesjagdgesetzes

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... gdGSHV4P37

§ 37 - Ordnungswidrigkeiten, Einziehung

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

21. entgegen § 29 Abs. 5

a)...
b)...
c) Hunde außerhalb der ordnungsgemäßen Jagdausübung unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen lässt;

Das ist allerdings "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die aber - weil Fahrlässigkeit genannt wurde - auch dann verfolgt werden kann, wenn der Hundehalter die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat (Fahrlässigkeit).
Viele Grüße
Dieter

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