Mann, der Frau und Sohn wegen eines neuen Haustiers verließ, ist an der Scheidung schuld.
„Der Hund oder ich“, hatte der Mann schließlich ultimativ eingefordert. Da der Sohn sich das Tier anschaffte und die Ehefrau es tolerierte, zog der Mann zunächst in das auf dem Grundstück der Familie befindliche Gartenhaus. Drei Wochen später nahm er sich eine Wohnung. Eheleute sind aber grundsätzlich verpflichtet, gemeinsam zu wohnen. Im folgenden Scheidungsverfahren galt es daher zu klären, ob der Streit um den Hund ausreichend Grund für den Mann bot, um ausziehen zu dürfen.
Nein, meinte das Landesgericht St.Pölten, der Oberste Gerichtshof (7 Ob 81/13g) bestätigte diese Entscheidung. Der Streit um den Hund habe die Ehe nämlich noch nicht zerrüttet. Erst dadurch, dass der Mann die Familie verlassen und eine Beziehung mit einer anderen Frau aufgenommen habe, sei die Beziehung gescheitert. Da der Mann nach Ansicht der Gerichte überwiegend schuld am Liebes-Aus ist, muss er mit höheren Unterhaltszahlungen an seine Ex rechnen.
Da nützte es auch nichts, dass die Frau die Auszugsdrohungen des Mannes mit den Worten „Reisende soll man nicht aufhalten“ quittierte. Diese Äußerung der Frau würde gegenüber dem Verhalten des Manns nicht ins Gewicht fallen, urteilten die Gerichte.
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