Hamm. Hundehalter müssen aufpassen, wenn ihre Tiere schlafend auf dem Boden liegen. Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Klägerin Recht gegeben, die im Eingang eines Geschäfts über einen schlafenden Hund gestolpert war und sich verletzte. Laut OLG habe die Hundehalterin den Unfall fahrlässig verschuldet.
Hundehalter haften laut Urteil auch für schlafende Hunde