Hund Hannibal erstochen: 5400 Euro Strafe

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Hund Hannibal erstochen: 5400 Euro Strafe

Beitragvon Xafira » 13.03.2014, 04:30

Aus Wut darüber, dass ein entgegenkommender Hund nicht angeleint war, rammte ein Mann dem Tier ein Messer in den Rücken Hannibal verendete kläglich. Gut ein Jahr später verurteilt das Amtsgericht Neumünster den Messerstecher.

Neumünster | Weil er einen nicht angeleinten Hund erstach, hat das Amtsgericht Neumünster einen 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. „Ich bin zu der festen Überzeugung gelangt, dass sie es waren, der auf den Hund eingestochen und ihn letztlich getötet hat“, sagte die Amtsrichterin am Dienstag nach der Anhörung von zehn Zeugen und einer Rechtsmedizinerin zu dem Angeklagten. Für die Tat gebe es keinen vernünftigen Grund und keine Rechtfertigung.

An die Theorie eines unbekannten Dritten, den der Verteidiger des Mannes als möglichen Täter ins Spiel brachte, wollte die Richterin nicht glauben. Es gebe keinen ernsthaften Zweifel an seiner Schuld. Die Mutter des Hundebesitzers hatte den Weimaraner Rüde am 14. Dezember 2012 am Einsiedler See in Neumünster spazieren geführt. Die 73-Jährige hatte ihn nicht angeleint, da sie fürchtete, auf dem glatten schneebedeckten Boden zu stürzen. Hannibal sei zwar lebhaft, aber gut erzogen und überaus friedlich gewesen, sagte sie.

Der Angeklagte habe sie schon von weitem angeherrscht, ihren Hund anzuleinen. Er war selbst mit seinem Jack Russell Terrier unterwegs, den er an der Leine führte. Hannibal sei wohl auf die beiden zugelaufen, die Hunde hätten sich aber nur beschnüffelt. Als sie dort ankam, habe sie gesehen, wie der Mann das Messer aus dem Tier herauszog, sagte die 73-Jährige.

Der Angeklagte bestritt die Messerattacke. Nach seiner Darstellung kam der Rüde aggressiv auf ihn und seinen Hund zu. Er habe ihn mit Händen und Füßen abwehren müssen. Das Tier sei schon früher aggressiv gewesen und habe seinen Jack Russell gebissen, sagte er. Doch bei der Polizei beschwerte er sich kurz nach dem Vorfall nur darüber, dass der Hund nicht angeleint war. Das aber spreche dafür, „dass es eine Notwehr-ähnliche Situation nicht gegeben hat“, sagte die Richterin.

Eine Mitschuld sprach das Gericht auch der Familie zu: Die 73-Jährige sei als Aufsichtsperson für den etwa 40 Kilogramm schweren Hund nicht geeignet gewesen, schon gar nicht bei Glatteis. Der Sohn hätte ihr den Hund nicht überlassen dürfen. „Das rechtfertigt die Tat nicht. Aber ein Mitverschulden muss sich die Familie anrechnen lassen“, sagte die Richterin.

Der Angeklagte musste seinen Jagdschein inzwischen abgeben. Im Zuge einer Zivilklage kommen auf ihn Schadensersatzzahlungen von rund 10.000 Euro zu, sagte ein Anwalt der Familie. Die Anklägerin sprach von einem „Akt der Selbstjustiz“. Sie hatte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und die Zahlung von 3000 Euro an ein Tierheim gefordert. Der Verteidiger wollte einen Freispruch.


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Re: Hund Hannibal erstochen: 5400 Euro Strafe

Beitragvon Xafira » 13.03.2014, 04:35

Ein weiterer Artikel dazu:

Als der frei laufende Jagdhund Hannibal am Einfelder See zum wiederholten Mal auf seinen kleinen Terrier zusprang, griff der Angeklagte zum Messer und stach dem kräftigen Rüden mit bedingtem Tötungsvorsatz in den Rücken. Mit dieser Begründung hat eine Strafrichterin den 52-Jährigen gestern „wegen Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund“ zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Neumünster. Dem spektakulären Vorfall vom 14. Dezember 2012, dessen Verhandlung zahlreiche Zuhörer ins Amtsgericht Neumünster lockte, waren monatelange Spannungen zwischen den Herrchen der Hunde vorausgegangen. Der angeklagte Handwerker und Hobbyjäger ärgerte sich beim Spazierengehen „jedes Mal, dass der nicht angeleinte Weimaraner wild und ungestüm auf mich und meinen Hund losstürmte“.

Hannibal residierte in einer Villa direkt am Seeufer. Sein Halter war als Kaufmann oft geschäftlich zwischen München und Sylt unterwegs, überließ den als anspruchsvoll geltenden Rassehund seiner Lebensgefährtin oder seiner Mutter. „Der Hund war der Chef, sein Herrchen rief vergebens“, sagte der Angeklagte. „Ich habe ihm angeboten, bei der Erziehung ein bisschen zu helfen, aber er ließ mich als naseweisen Klugscheißer stehen.“

Der bis heute trauernde Besitzer (40) des Blauen Weimaraners beruft sich auf regelmäßige Besuche der Hundeschule. Hannibal habe nie jemanden gebissen. „Ärger gab es nur mit einer Person: dem Angeklagten.“ Sein Terrier habe Hannibal angekläfft. „Ich bin ihm aus dem Weg gegangen.“

Es war denn auch die Mutter des Zeugen, die am Tattag den 44 Kilo schweren Rüden nicht im Griff hatte. „Warum führten Sie Hannibal nicht an der Leine?“, fragt die Richterin. „Ich konnte ihn nicht halten“, räumt die 73-Jährige ein. Schon einmal habe der Hund sie zu Boden gerissen.

Trotzdem führte die Mutter den Weimaraner zweimal die Woche aus. Beim letzten Mal habe der Angeklagte schon von weitem aggressiv nach der Leine geschrien, sagte die emotional aufgewühlte Zeugin. Dabei hätten sich die Hunde nur beschnüffelt. „Dann sah ich, wie er das blutige Messer da raus zog.“ Stunden später erlag das verletzte Tier seinen inneren Blutungen.

Im Urteil wirft die Vorsitzende Mutter und Sohn erhebliches Mitverschulden am Tod des Hundes vor: „Wenn er an der Leine gewesen wäre, würde er heute noch leben.“ Die Ordnungswidrigkeit rechtfertigte jedoch nicht die Tat.

Der Angeklagte hatte den Messerstich abgestritten, sein Verteidiger den Einsatz der Waffe als „rechtfertigenden Notstand“ ohne Tötungsabsicht gewertet und auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwältin sprach von Selbstjustiz und forderte zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plus 3000 Euro Zahlungsauflage an den Tierschutzverein.

Die am Ende verhängte Geldstrafe entspricht 180 Tagessätzen á 30 Euro – und damit etwa der Summe, die der geschiedene Schlosser mit seinem 1400-Euro-Einkommen in sechs Monaten zur freien Verfügung hat.


Mann ersticht frei laufenden Hund
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Re: Hund Hannibal erstochen: 5400 Euro Strafe

Beitragvon chino » 13.03.2014, 17:02

Ich kann ja verstehen, dass man ein Problem damit hat, wenn man merkt, wie andere Leute ihren Hund so gar nicht im Griff haben. Aber solche Reaktionen gehen einfach über jede akzeptable Grenze hinaus. :cry:
Hundetrainer? Wir brauchen einen EXORZISTEN!
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Re: Hund Hannibal erstochen: 5400 Euro Strafe

Beitragvon Xafira » 13.03.2014, 23:05

Ja, das sehe ich auch so - interessant finde ich den Einwand mit der Mitschuld allerdings schon.

Ich meine, ich würde keinen meiner Hunde mit einer alten Person vor die Türe schicken, das würde in einer Katastrophe enden, aber wer sagt denn, dass der Besitzer seinen Hund besser unter Kontrolle gehabt hätte oder dass er ihn angeleint hätte? :think1:
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Re: Hund Hannibal erstochen: 5400 Euro Strafe

Beitragvon Dieter » 14.03.2014, 01:24

Xafira hat geschrieben:...interessant finde ich den Einwand mit der Mitschuld allerdings schon


Die "Mitschuld" spielt für das Strafverfahren auch keine Rolle.
Wenn allerdings ein sog. Adhäsionsverfahren anhängig gewesen ist, schon. Es sind dies Verfahren, wo neben der strafrechtlichen Würdigung auch über den zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz wegen des getöteten Hundes mitentschieden wird.
Und zivilrechtlich spielt es für die Höhe des Schadensersatzes bzw. dessen Minderung um den Mitverschuldensanteil eine erhebliche Rolle, ob den Geschädigten ein solches trifft.
Viele Grüße
Dieter

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Re: Hund Hannibal erstochen: 5400 Euro Strafe

Beitragvon Xafira » 14.03.2014, 04:45

Danke, Dieter! :thumb:

Es soll ja zivilrechtlich weitergehen.

Hannibals Besitzer verlangt für den Tod seines Hundes knapp 10.000 Euro. Seine Jagdwaffen hat der Angeklagte noch nicht zurück.

Neumünster | Schadensersatz in Höhe von knapp 10 000 Euro will Hundebesitzer Kai Müller (40) demnächst von dem Mann fordern, der laut Gerichtsurteil im Dezember 2012 seinen Weimaraner-Rüden am Einfelder See erstochen hat. Am Dienstag war ein Neumünsteraner (52) aus Gadeland wegen der „Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund“ zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt worden (der Courier berichtete). „Wir werden auf jeden Fall zivilrechtlich weitermachen. Die Schadensersatzklage ist vorbereitet. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, geht das los“, erklärte Müller auf Nachfrage.

Sein Hund war am 14. Dezember 2012 an der Uferstraße mit einem Messer in den Rücken gestochen worden und verblutet. Zuvor hatte es einen Streit zwischen einem Mann, der einen Terrier an der Leine führte, und Kai Müllers Mutter gegeben. Die 73-Jährige hatte Hannibal damals ausgeführt und wegen der Eisglätte trotz Leinenpflicht nicht angeleint.

Mit dem Urteil ist Kai Müller im Großen und Ganzen zufrieden. „Es ist zwar nur eine Geldstrafe geworden, aber das geht in Ordnung“, meinte der Hundebesitzer. Viel schwerer wiegt für ihn die Tatsache, dass es im Prozess kein Geständnis gab. „Ich hätte mir gewünscht, dass er es zugibt und dass man eine Erklärung bekommt“, sagte Hannibals Herrchen. Doch der Angeklagte bestritt die Tat bis zum Schluss.

Auf die Rechtskraft des Urteils wartet neben dem Hundebesitzer und seiner Lebensgefährtin auch die Stadt Neumünster. Denn die hatte wenige Tage nach dem Vorfall in dem Haus des Angeklagten dessen Waffen beschlagnahmt. Stadt und Polizei hatten dafür einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts erwirkt. Die Aktion wurde als „Maßnahme zur Gefahrenabwehr“ begründet, denn der Mann hat einen Jagdschein und führte bis zu dem Vorfall am See legal auch mehrere Schusswaffen. Bisher hat er die beschlagnahmten Exemplare nicht zurückbekommen. „Solange das Verfahren nicht geklärt ist, werden die Waffen nicht wieder ausgehändigt“, erklärte Fachdienstleiter Holger Schwark vom Ordnungsamt. Eine Verurteilung ist für die Stadt der Anlass, sich zu dem Thema endgültig zu positionieren. Ob jemand seine Waffen wiederbekommt, hänge immer vom Einzelfall ab, der genau geprüft werden müsse, so Schwark.

Der Mann hat zwar einen Jagdschein, gehört aber nicht der Kreisjägerschaft an. Das bestätigte auf Anfrage gestern Dirk Jacobsen, stellvertretender Vorsitzender und Kreisjägermeister. Auch wenn es niemand aus den eigenen Reihen war, so sorgt die Tat dennoch für Entsetzen. „Wenn das tatsächlich so passiert ist, stößt es hier auf großes Unverständnis. Viele Jäger sind auch Hundeführer. Man erkennt in der Regel, ob ein Hund gefährlich ist oder nur spielen will. Es gibt keinen logischen Grund für das Handeln“, so Jacobsen.

Die Besitzer von Hannibal trauern indessen auch nach dem Prozess um ihren Hund. Kai Müllers Mutter, die die Bluttat als Zeugin vor Gericht noch einmal detailliert beschreiben musste, mag seit dem verhängnisvollen Spaziergang nicht mehr zu ihrem Sohn nach Einfeld fahren. Kai Müller selbst hat lange darüber nachgedacht, Einfeld zu verlassen. Zu der Trauer kommen auch noch die Selbstvorwürfe. „Es war meine Schuld. Ich hätte ihn an die Leine nehmen sollen. Aber er war doch immer so lieb und am See bekannt. Und an dem Tag war auch kaum was los am See“, erklärte die Mutter ein ums andere Mal der Richterin. Diese Last konnte auch die Juristin der Familie nicht nehmen. Im Urteil betonte sie durchaus „ein gewisses Mitverschulden“ des Hundehalters. „Sie hätten den großen kräftigen Hund der alten Dame nicht überlassen dürfen. Es rechtfertig die Tat zwar nicht: Doch wäre der Hund an der Leine gewesen, würde er heute noch leben“, sagte sie.


Jetzt geht es um Schadensersatz
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