Hund darf nicht im Auto warten

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

Hund darf nicht im Auto warten

Beitragvon Xafira » 10.10.2013, 14:24

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach dem Tierschutzgesetz das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Für einen Hund ist einem Gerichtsurteil zufolge ein Auto nicht der richtige Lebensraum.

Wer seinen Hund während seiner Arbeitszeit in seinem Fahrzeug einsperrt, verstößt gegen das Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung von Tieren. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mitgeteilt (Az.: 4 K 2822/13).

In dem verhandelten Fall wurde der Eilantrag eines Halters einer Hündin gegen eine Verfügung des Landratsamtes Ludwigsburg zurückgewiesen, mit der ihm unter Anordnung des Sofortvollzugs untersagt wurde, seine Hündin während seiner Arbeitszeit in einem Kraftfahrzeug zu halten; ferner war ihm im Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 400 Euro angedroht worden.

Nach Auffassung des Gerichts wurde dadurch, dass der Halter seine Hündin "Cosima" während seiner Arbeitszeit an vier Tagen in der Woche für jeweils acht Stunden in seinem Fahrzeug einsperrte, gegen das Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung verstoßen. Hinzu kommen noch die Zeiten des Transports der Hündin von und nach seinem weit entfernt gelegenen Wohnsitz.

Es treffe nicht zu, dass der Hund hierbei im Kraftfahrzeug nicht "gehalten" werde. Der Antragsteller sei Halter der Hündin an jedem beliebigen Ort, denn er habe sie auch an seinem Arbeitsplatz in seiner Obhut. Ein Kraftfahrzeug sei ganz generell kein tauglicher Ort, an dem ein Hund verhaltensgerecht untergebracht werden könne. Ein Hund sei im Kraftfahrzeug auf Dauer nicht ausreichend gegen Kälte und Hitze geschützt und habe keinen ausreichenden Raum zur Bewegung zur Verfügung. Nach den entsprechend anwendbaren Vorgaben für die Zwingerhaltung sei ein Kraftfahrzeug wegen seiner beengten Raumverhältnisse nur zum Transport, nicht aber zur Unterbringung von Hunden über mehrere Stunden geeignet, befanden die Richter.

Ohne Erfolg machte der Hundehalter geltend, das Tier werde während des Tages regelmäßig beschäftigt und erhalte den benötigten Auslauf. In welcher Weise dies geschehe, habe der Antragsteller aber nicht näher geschildert.


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Re: Hund darf nicht im Auto warten

Beitragvon Emma » 11.10.2013, 09:20

uff... wer kommt denn auf die Idee, den Hund 8 Stunden ins Auto einzupferchen :xsad:
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Re: Hund darf nicht im Auto warten

Beitragvon MickyMausi » 11.10.2013, 13:00

Mein Opa, wenn er irgendwo zu Besuch ist... Als er im Krankenhaus war und Bekannte den Hund derweil hatten, hat er Ihnen extra das Auto hingestellt, damit der Hund die Wohnung nicht vollhaart. Die Bekannten haben sie aber mit reingenonommen und sie total verwöhnt :d

Wie ist das dann mit den ganzen alten Hundeplatzlern, die in der früh schon in den Verein fahren, Frühschoppen machen, Karten spielen, mal fünf Minuten auf dem Platz sind und abends wieder heimfahren? Da säße die Hunde auch den ganzen Tag im Auto.
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Re: Hund darf nicht im Auto warten

Beitragvon Getier » 11.10.2013, 22:04

MickyMausi hat geschrieben:Wie ist das dann mit den ganzen alten Hundeplatzlern, die in der früh schon in den Verein fahren, Frühschoppen machen, Karten spielen, mal fünf Minuten auf dem Platz sind und abends wieder heimfahren? Da säße die Hunde auch den ganzen Tag im Auto.

Das machen auch junge Hundeplatzler - und ich hätte kein Interesse daran, davon Abstand zu nehmen. Wo soll ich den Hund denn lagern? Sollen alle Leute ihre Schäferhündchen mit ins Vereinsheim nehmen?
Wird bestimmt interessant.

Interessant wäre sicher auch, wie es mit der Box als "Ruhezone" für hyperaktive Hunde bzw. Hunde, die nicht von allein problemlos runterfahren, aussieht.
Stubenreinheit bei Welpen? Wie oft wird da die Box empfohlen...
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Re: Hund darf nicht im Auto warten

Beitragvon Xafira » 11.10.2013, 22:38

Alles nicht artgerecht, Kia...

Meine Hunde sind auch in den Boxen im Auto... Wenn ich im Dienst bin mit ihnen, wenn ich am Hundeplatz bin, wenn ich einkaufen fahre und sie mit nehme, wenn ich eine Fährte austrete, etc.

Man beachte auch: Der Hund darf und soll während der Fahrt in einer Box sein. Heißt, ich kann zehn Stunden ohne Pause fahren, da ist der Hund in der Box richtig, ich darf den Hund aber keine zwei Stunden im parkenden Auto in der Box lassen. :sorry:
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