Hunde vielleicht an die Leine!
Zürich: Mehrere Schilder weisen Hundehalter in den Limmatauen und auf der Werdinsel in Zürich seit August an, ihre Tiere an der Leine zu führen. Die Hundepartei zweifelte die rechtliche Grundlage des Gebots an. Zu Recht, wie sich nun zeigt.
Dies ist keine Geschichte darüber, wie viel Freiraum ein Hund in Zürich braucht und ab wann er denjenigen des Menschen einschränkt. Und doch steht die Leinenpflicht für Hunde im Zentrum. Seit Anfang August weisen mehrere Schilder im neugestalteten Gebiet Limmatauen Werdhölzli die Hundehalter dazu an, ihre Tiere nicht frei laufen zu lassen. In der Folge erkundigte sich die Hundepartei Schweiz (HUP) beim städtischen Tiefbau- und Entsorgungsdepartement beziehungsweise bei der zuständigen Stadträtin Ruth Genner nach der rechtlichen Grundlage für das entsprechende Gebot. Die Frage war berechtigt, wie ein Antwortschreiben der grünen Departementsvorsteherin nun zeigt. Tatsächlich fehlt bis anhin ein förmlicher Erlass zur Signalisation.
«Aus praktischen Gründen»
Wegen der Gefahr von Konflikten zwischen verschiedenen Nutzenden solle auf dem Fischerweg und dem Werdinselspitz neu ein Leinengebot gelten, heisst es in der Antwort von Ruth Genner auf die Anfrage der Hundepartei. Das entsprechende Gebot müsse jedoch zunächst formell angeordnet werden. Die Allgemeinverfügung solle nächstens publiziert und könne angefochten werden; bis zur Rechtskraft werde das Gebot nicht durchgesetzt. Die Schilder seien «aus praktischen Gründen» bereits bei Abschluss der Baumassnahmen montiert worden, rechtfertigt sich die Stadträtin in der Replik. Sie gibt aber zu: «Korrekt wäre es gewesen, einen förmlichen Erlass abzuwarten.»
Abmontieren will man die Schilder deswegen jedoch nicht, wie Lukas Handschin, Kommunikationsbeauftragter bei Grün Stadt Zürich, auf Anfrage sagt. Die entsprechende Verfügung für das Gebot solle im Verlauf der kommenden zwei Wochen publiziert werden, rekursberechtigten Personen stehe dann auch die Möglichkeit offen, ihre Einwände gegen die Leinenpflicht vorzubringen. Laufe ein solches Verfahren ohne Verzögerungen, so Handschin, dann sollte normalerweise bereits nach wenigen Wochen ein rechtskräftiger Erlass vorliegen.
Zweifel an Zuständigkeit
Bis dahin seien die Gebotsschilder «im Sinne einer Empfehlung» zu verstehen, sagt Handschin weiter. Denn gebüsst werden können Hundehalter, die der Anweisung zur Leinenpflicht in den Limmatauen oder auf der Werdinsel keine Beachtung schenken, vorläufig nicht. «Erst bringt Grün Stadt Zürich widerrechtlich Gebotsschilder an, und nun weigert sich das Amt, diese wieder abzumontieren», empört sich derweil Walter Ogi. Er ist seit drei Jahren Präsident der Hundepartei Schweiz, die seit 2001 existiert und rund 50 Mitglieder hat, vorwiegend im Raum Zürich.
Walter Ogi zweifelt nicht zuletzt auch die Zuständigkeit von Grün Stadt Zürich für eine Festsetzung der Leinenpflicht an. Das entsprechende Amt äussert sich eher vage dazu: «Man kann durchaus die Ansicht vertreten, dass Grün Stadt Zürich nicht für diese Statuierung zuständig ist», meint der Kommunikationsbeauftragte Handschin.
Petition gegen Leinenpflicht
Die Hundepartei unterstützt derzeit auch eine Petition gegen die umstrittene Leinenpflicht in den Limmatauen Werdhölzli, die im August lanciert worden war. Bisher hätten zwischen 2500 und 3000 Unterschriften gesammelt werden können, sagt Ogi. Voraussichtlich werde er diese stellvertretend für die Petitionärin Franziska Fischer am 2. Oktober der Stadt überreichen. Gerne hätte er dies in Anwesenheit von Ruth Genner getan, fügt der HUP-Präsident hinzu, doch scheine sie sich nicht als dafür zuständig zu sehen. Petitionen müssten der Staatskanzlei übergeben werden, sagt Lukas Handschin. «Die Anwesenheit von Stadträtin Ruth Genner ist dazu nicht erforderlich.»
Am Samstag wird in den Limmatauen Werdhölzli die Einweihung des neugestalteten Gebiets gefeiert. Vor Ort wird auch Walter Ogi sein – und sich für Toleranz und gegen eine generelle Leinenpflicht einsetzen, wie er sagt. Dass sein English Setter Gismo mit ins Festzelt darf, bezweifelt er aber.
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