Der Rechtsfall der Woche

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

Der Rechtsfall der Woche

Beitragvon Dieter » 15.09.2013, 22:15

Heute: Besuch im Hundesalon

Nachdem Frau Katharina von Hammerfeld ihren vierten Ehemann entsorgt hatte - und dadurch eine großzügige Alimentation erzielte - beschloss sie, sich fortan nicht mehr den Männern sondern einem Hund zuzuwenden.
Es versteht sich, dass es ein "angesagter" Hund sein musste, mithin ein solcher aus dem Auslandstierschutz.

So erstand sie über eine Orga eine kleine beigefarbene wuschelige Hündin, die im Aussehen an einen Malteser erinnerte. Aufgrund der wenig erfreulichen Vorgeschichte von Maja konnte sie sich der mitfühlenden Anteilnahme ihrer Freundinnen bei den regelmäßigen Kaffee-Kuchen-Zirkeln sicher sein. Zwar war sie kurz irritiert, als Frau Dechstein-Looschelders sie mit einem vielsagenden Seitenblick auf den Hund fragte, in "welchem Salon sie Maja arbeiten lasse", antwortete jedoch schlagfertig, "trotz gründlicher Suche noch nicht das hinreichend exklusive Etablissement gefunden zu haben".
Das Problem wurde ausführlich besprochen und es wurde schnell klar, dass nur "Rene´s Salon de Chien" in Betracht kommen könne.
Frau von Hammerfeld rauschte also mit Maja umgehend dort hinein und wedelte den Maestro de Figaro - eben jenen Rene - herbei.
"Mein Guter", anbefahl sie ihm, "ich überlasse Ihnen nun meine Maja-Maus und erwarte eine ebenso sorgfältige wie exklusive Behandlung meines kleinen Lieblings. Baden, waschen, frisieren, Maniküre, Sie verstehen? - im übrigen "welches Eau de Parfum können Sie für meine Süsse empfehlen"?
Freudig kreischend riet Rene zum "Neige de Nuit" mit echtem Bio-Analdrüsen-Extrakt, die "allererste Wahl für ausgewählte Kundinnen und ihre tres adorable Ünde".
Frau von Hammerfeld nickte wohlwollend, beliess das Hündchen in der Obhut des Meisters und verlies den Salon um einen noblen Hundeshop aufzusuchen. Ihre beste Feindin - diese - nun ja - gewöhnliche Person - hatte nämlich hier

https://www.wild-hazel.de/gassitasche.html

die dort beschriebene Walk-Out-Gassitasche erstanden und prahlte bei jeder sich bietenden Gelegenheit von den Vorzügen dieses edlen Teils.
Mithin musste eine höchst noble Kreation aus Halsband und Leine für Maja her. Wo kämen wir denn sonst hin, nicht wahr.

Nach erfolglosem Shopping - nicht mal die ersatzweise angedachte Outdoor-Jacke von Wellensteyn war zu bekommen, aber die Marke ist ja sowieso schon out - betrat sie nach 3 Stunden wieder Rene´s Salon um Maja abzuholen.
Dort sprang ein fröhliches kleines struppiges Etwas an ihr hoch und sie wedelte mit den Worten "nehmen Sie das da weg" wieder Rene herbei.
"Aber Madame" flötete dieser, "es ist doch Ihre tres charmante Maja".
Frau von Hammerfeld hyperventilierte, Rene kreischte, Maja kläffte, eine der Angestellten stach vor lauter Entsetzen dem gerade zu bearbeitenden Hund mit der Schere ins Scrotum und erst der Notarzt konnte zur Deeskalation der Situation beitragen und Frauchen aus der Ohnmacht erwecken.
Was war geschehen?
Rene - bzw. eine seiner Angestellten - hatte die ganze künstlerische Kompetenz an Maja ausgelassen. Das lange seidenweiche beige Fell - zu Frauchens dunkelgrauem Lieblings-Kostüm passend - war verschwunden und hatte einer modischen Kurzhaar-Frisur Platz gemacht. Völlig entstellt, die Süsse.
Maja sah nun aus wie ein ordinärer italienischer Strassenköter aus den Abruzzen. Mit sowas kann sich Frauchen nun wirklich nirgendwo mehr blicken lassen.
Schliesslich hyperventilierte auch Rene, als Frau von Hammerfeld sich entschieden weigerte, "diesen Pfusch" auch noch zu bezahlen, ganz zu schweigen von der Extra-Dosis Neige de Nuit.

Wie ist solche verfahrene, emotional höchst belastende Situation denn nun rechtlich zu behandeln?
Viele Grüße
Dieter

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Re: Der Rechtsfall der Woche

Beitragvon Xafira » 16.09.2013, 17:22

Ich als Saloninhaber würde mich darauf berufen, dass die Hundebesitzerin keinen speziellen Wunsch zur späteren "Frisur" geäußert hat.
Die Hundebesitzerin würde wahrscheinlich etwas wie: Erster Besuch, sie hat keine Ahnung, keine hinreichende Beratung, etc. faseln...

Ja, und was dann?

Erlässt man ihr den Betrag?
Klagt man den Betrag ein?
Kann die Dame eine Art Ersatz für das Verschandeln ihres Hundes einfordern?

Fragen über Fragen...

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Re: Der Rechtsfall der Woche

Beitragvon MickyMausi » 16.09.2013, 18:38

*guckt, wo ihre Gesetzbücher stehen*
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Re: Der Rechtsfall der Woche

Beitragvon Xafira » 16.09.2013, 18:47

Wolltest du die Bücher nicht wegwerfen Kathy? :d
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Re: Der Rechtsfall der Woche

Beitragvon MickyMausi » 16.09.2013, 19:11

erstmal müssen wir feststellen, ob es ein Dienst- oder Werkvertrag ist.

Wenn ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erbringen ist, wäre es ein Werkvertrag, ist nur eine Dienstleistung geschuldet ohne konkretes Ergebnis, wäre es ein Dienstvertrag. Das ist der schwierigste Teil der Aufgabe, da selbst Gerichte sich da nicht immer einig sind.

Nehmen wir mal an, es wäre ein Werkvertrag, da man den Hund brachte mit der Erwartung ihn mit einer ordentlichen Frisur wieder abzuholen. Also der Unternehmer schuldet eine Hundefrisur, wie sie von einem Hundefrisör erwartet wird und keine 0815 Schur. Sicher sah man schon der Hundehalterin an, dass sie etwas hochwertiges erwartet.

Grundsätzlich hätte die Hundehalterin bei mangelhafter Erfüllung des Werkvertrags das Recht die Abnahme zu verweigern ohne in Annahmeverzug zu geraten. Sie kann Nacherfüllung mittels Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werks verlangen.Der Unternehmer kann Nachbesserung ablehnen, wenn diese unmöglich oder nicht zumutbar ist.

Das ist hier der Fall, da die Haare ja nicht mehr drangemacht werden können.

Damit wären wir beim Schadensersatz, aber mein Handy hängt grad furchtbar :(
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Re: Der Rechtsfall der Woche

Beitragvon MickyMausi » 16.09.2013, 19:12

Xafira hat geschrieben:Wolltest du die Bücher nicht wegwerfen Kathy? :d


Ich hab sie weggeworfen, hab nur noch den Musielak :?
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Re: Der Rechtsfall der Woche

Beitragvon chino » 16.09.2013, 22:05

Kathy, das klingt zumindest für eine Gesetzes-Hohlnuss wie mich beeindruckend professionell - Reschpäckt! :d
Hundetrainer? Wir brauchen einen EXORZISTEN!
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Re: Der Rechtsfall der Woche

Beitragvon MickyMausi » 16.09.2013, 22:10

8-) Rechtsfachwirt (seit Jahren aus der Übung, meine Referenten wären entsetzt von dem Gestammel :-D )
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Re: Der Rechtsfall der Woche

Beitragvon Getier » 16.09.2013, 22:17

Nehmen wir mal an, es wäre ein Werkvertrag, da man den Hund brachte mit der Erwartung ihn mit einer ordentlichen Frisur wieder abzuholen. Also der Unternehmer schuldet eine Hundefrisur, wie sie von einem Hundefrisör erwartet wird und keine 0815 Schur. Sicher sah man schon der Hundehalterin an, dass sie etwas hochwertiges erwartet.

Nehmen wir an, der Fiffi wäre ein Pudel und die Situation sonst gleich.

Was ist eine hochwertige Schur und was eine 08/15-Pudelschur? 8-)
Nicht der Mensch hat am meisten gelebt, welcher die höchsten Jahre zählt, sondern der, welcher sein Leben am meisten empfunden hat.
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Re: Der Rechtsfall der Woche

Beitragvon MickyMausi » 16.09.2013, 22:21

:d beim Pudel erwarte ich Püschelchen.

Ich denke hauptsächlich mal keine Schatten im Kunstwerk
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