Dieser Fall berührt die juristischen Grundsätze des "Handelns auf eigene Gefahr" mit allen damit verbundenen Problemen.
Insgesamt dazu BGH vom 20.12.2005 - Rz 17 - 21.
http://openjur.de/u/81614.htmlGrundsatz: Wer sich bewusst oberhalb des Handels auf eigene Gefahr einer besonderen Gefahr aussetzt kann keinen Schadensersatz verlangen. Dies gilt für solche Beissvorfälle ebenso wie für Geschädigte, die sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzen und anschliessend passiert ein Unfall aufgrund der Trunkenheit des Fahrers.
Ausserdem wird dann dem Hundetrainer eine besondere Sachkunde entgegengehalten.
Ich denke, der Geschädigte wird beim Landgericht höchstens insoweit (teil)obsiegen, als ihm
allenfalls ein geringer Teil des Schadensersatzes/Schmerzensgeldes zugesprochen wird.