Radfahren mit Hund - rechtlich betrachtet

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

Radfahren mit Hund - rechtlich betrachtet

Beitragvon Xafira » 18.05.2013, 16:24

Hallo,

in Österreich regelt die StVO das Führen eines Hundes neben dem Fahrrad folgendermaßen:

§ 99 Abs 3 lit f der StVO besagt:
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen,
f) wer Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an Fahrzeuge anhängt, um sie mitlaufen zu lassen, ausgenommen die Fälle des § 74 Abs. 3,


Dieser § 74 regelt nun die "Bespannung" eines Fuhrwerks, Abs 3 sagt:
(3) Werden Tiere uneingespannt an einem Fuhrwerk mitgeführt, so sind sie an ein Zugtier oder an das Fuhrwerk so anzubinden, daß sie sich nur an der rechten Seite des Fuhrwerkes oder hinter dem Fuhrwerk fortbewegen können und andere Straßenbenützer nicht behindern.


Das Problem ist jetzt nur, dass der § 2 der StVO das Fahrrad als Fahrzeug tituliert und nicht als Fuhrwerk.
§ 2. Begriffsbestimmungen.
22. Fahrrad:
a) ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist,


Quelle: RIS StVO

Fahrradfahren mit Hundebegleitung ist in Österreich somit überall dort verboten, wo auch die StVO gilt, allerdings duldet die Exekutive es in vielen Gegenden und Gebieten vielfach stillschweigend.

Dieter, vielleicht könntest du uns noch kurz etwas zur rechtlichen Seite in Deutschland erzählen? Dort ist es ja, soweit ich weiß, erlaubt, dass der Hund neben dem Fahrrad mitläuft.

Liebe Grüße
Birgit
Perfect Human are so perfect inhuman
Benutzeravatar
Xafira
Malinoid
 
Beiträge: 1402
Registriert: 10.05.2013, 05:54

Anzahl der Hunde: 5
Rassen: Malinois, Malinois-Mix

Re: Radfahren mit Hund - rechtlich betrachtet

Beitragvon Dieter » 18.05.2013, 17:36

Die Rechtslage in der BRD ist erfrischend einfach.
Der § 28 Abs. 1 Satz 4 der StVO stellt klar, dass von Fahrrädern aus (nur) Hunde geführt werden dürfen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__28.html

Voraussetzung ist natürlich, dass sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können (Abs. 1 Satz 2 StVO) und - das ist nicht ganz unwichtig - grundsätzlich so "verkehrs- und umweltsicher" sind, dass die Erlaubnis des Satzes 4 und das Gebot des Satzes 2 nicht von der generellen Verbotsnorm des Abs. 1 Halbsatz 1 des § 28 StVO überlagert wird.
Viele Grüße
Dieter

Erwachsensein? Ich mach ja viel Scheiß mit - aber nicht jeden!
Benutzeravatar
Dieter
Registrierter Benutzer
 
Beiträge: 550
Registriert: 09.05.2013, 23:04

Hundehalter seit: 2012
Anzahl der Hunde: 1
Rassen: Rauhhaar-Zwergdackel

Re: Radfahren mit Hund - rechtlich betrachtet

Beitragvon pamakihu » 18.05.2013, 21:25

§ 99 Abs 3 lit f der StVO besagt:
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht ...
f) wer Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an Fahrzeuge anhängt, um sie mitlaufen zu lassen
Jetzt mal ganz blöd gefragt: Also sind freilaufende Hunde neben dem Fahrrad erlaubt oder wie?
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger
Benutzeravatar
pamakihu
Sprechender Admin
 
Beiträge: 186
Registriert: 07.05.2013, 17:47
Wohnort: Wegberg

Hundehalter seit: 1988
Anzahl der Hunde: 2
Rassen: Border Collies

Re: Radfahren mit Hund - rechtlich betrachtet

Beitragvon chino » 18.05.2013, 22:01

Jein.

Die Leinenpflicht ist

- nicht in allen Bundesländern deckungsgleich geregelt
- von jeder Gemeinde zusätzlich zu den Landesbestimmungen schärfer regulierbar, sofern die Gemeinde das für notwendig erachtet
- für s.g. "gefährliche" Hunde zusätzlich zur MK-Pflicht (nach meinem Wissen) nahezu bundesweit geltend

Daraus folgt zwangsläufig:

- Wenn der Hund nicht mittelbar oder unmittelbar am Fahrrad angehängt sein darf und in einer Gemeinde an manchen Stellen (oder flächendeckend) Leinepflicht besteht, darf man dort dann nur das Fahrrad schieben und den Hund daneben an der Leine laufen lassen.
- Mit einem s.g. "gefährlichen" Hund darf man nur auf Forstwegen u.Ä., wo keine StVO gilt, auf dem Fahrad unterweg sein, da er immer angeleint sein muss.

De facot kümmert es aber IRL nicht wirklich oft jemanden, ob und wie der Hund neben dem Fahrrad herläuft, sofern daraus keine für Dritte gefährlichen Situationen entstehen oder Hund und Halter nicht entsprechend amtsbekannt sind.

LG
Andrea
Hundetrainer? Wir brauchen einen EXORZISTEN!
Benutzeravatar
chino
Moderatorin
 
Beiträge: 1660
Registriert: 09.05.2013, 22:24
Wohnort: NÖ West

Hundehalter seit: 15. Mai 2012
Anzahl der Hunde: 1
Rassen: Flat Coated Retriever X Neufundländer

Re: Radfahren mit Hund - rechtlich betrachtet

Beitragvon pamakihu » 18.05.2013, 22:08

Also wie so oft im Leben, wo kein Kläger da kein Richter. Danke für die Info!
Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger
Benutzeravatar
pamakihu
Sprechender Admin
 
Beiträge: 186
Registriert: 07.05.2013, 17:47
Wohnort: Wegberg

Hundehalter seit: 1988
Anzahl der Hunde: 2
Rassen: Border Collies

Re: Radfahren mit Hund - rechtlich betrachtet

Beitragvon Dieter » 18.05.2013, 22:31

pamakihu hat geschrieben:Also sind freilaufende Hunde neben dem Fahrrad erlaubt oder wie?


In Gegenden, wo keine Leinenpflicht bestimmt ist, dürften Hund frei neben dem Rad laufen.

Das

http://www.austria.info/de/oesterreich- ... 91308.html

ist eine offizielle Österreich-Urlaubs-Seite, hier speziell ausgerichtet auf Urlaub mit dem Hund.

Diese Seite - etwa bis zur Mitte scrollen - verweist auf weitere Websites zum Thema Urlaub mit dem Hund, u.a. diese:

http://www.hunde-urlaub.net/urlaub-mit- ... sterreich/

Verweist die Hauptseite schon auf Radrouten, so wird dem geneigten Urlauber mit Hund etwa in Kärnten

http://www.hunde-urlaub.net/urlaub-mit- ... /kaernten/

unter "Radfahrtipps mit dem Hund" der Drau-Radweg empfohlen. :mrgreen:
Viele Grüße
Dieter

Erwachsensein? Ich mach ja viel Scheiß mit - aber nicht jeden!
Benutzeravatar
Dieter
Registrierter Benutzer
 
Beiträge: 550
Registriert: 09.05.2013, 23:04

Hundehalter seit: 2012
Anzahl der Hunde: 1
Rassen: Rauhhaar-Zwergdackel

Re: Radfahren mit Hund - rechtlich betrachtet

Beitragvon Xafira » 19.05.2013, 04:30

Dieter hat geschrieben:unter "Radfahrtipps mit dem Hund" der Drau-Radweg empfohlen. :mrgreen:


Dort bin ich immer unterwegs - wenn auch ohne Fahrrad, dafür aber mit vier Hunden. :lol:
Die Hunde, die dort mitlaufen sollten aber zu den jagduninteressierten zählen, trifft man doch von Enten, über Schwänen, über Hasen bis hin zu Rehen einiges an Getier.

Allerdings haben wir KEINE Rasselisten - somit wäre das Mitführen des Hundes auf diesem Radweg ohne Leine möglich und auch erlaubt. :)
Perfect Human are so perfect inhuman
Benutzeravatar
Xafira
Malinoid
 
Beiträge: 1402
Registriert: 10.05.2013, 05:54

Anzahl der Hunde: 5
Rassen: Malinois, Malinois-Mix

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast