
Aber die Katze meiner Schwiegerleuten wurde von einem Hund übel zugerichtet!
Es muss wohl ein Hund gewesen sein. Sie wissen nicht wie, wann, von wem, und wo das passiert ist. Aber sie wollen es rausfinden, und den Hundehalter zur Kasse bitten.
Ich meinte zu ihnen, dass sie wohl wenig Chancen haben werden, schließlich gehen sie ja die Gefahr ein, dass der Katze was passieren kann, wenn sie als Freigänger leben darf.
Schließlich wird wohl die Katze einfach so lebensmüde gewesen sein, und in den Garten des Hundes gegangen sein.
"Aber Ramona!!! der Hund MUSS eine reißende Bestie sein, wenn er unsere Dasy so zugerichtet hat... Außerdem, was heißt wir gehen die Gefahr ein? Die müssen doch schauen, dass ihr Hund im Garten angebunden ist! Ich kann der Dasy ja nicht erklären, dass sie genau in DIESEN Garten nicht darf..."
Aber wie sieht das alles rechtlich aus? Weiß das jemand?