Anleinpflicht und Maulkorbzwang auch ohne Personenschaden
Ein Hundehalter kann verpflichtet werden, seinen Hund außerhalb des eigenen Grundstücks anzuleinen und ihm einen Maulkorb anzulegen, wenn das Tier sich mehrmals überdurchschnittlich aggressiv gezeigt hat. Nicht erforderlich ist, dass der Hund bereits einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen hat. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz hervor.
Anleinpflicht und Maulkorbzwang auch ohne Personenschaden