OVG Rheinland-Pfalz zu gefährlichen Hunden

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

OVG Rheinland-Pfalz zu gefährlichen Hunden

Beitragvon Xafira » 03.07.2013, 05:55

Anleinpflicht und Maulkorbzwang auch ohne Personenschaden

Ein Hundehalter kann verpflichtet werden, seinen Hund außerhalb des eigenen Grundstücks anzuleinen und ihm einen Maulkorb anzulegen, wenn das Tier sich mehrmals überdurchschnittlich aggressiv gezeigt hat. Nicht erforderlich ist, dass der Hund bereits einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen hat. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz hervor.


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Re: OVG Rheinland-Pfalz zu gefährlichen Hunden

Beitragvon chino » 03.07.2013, 06:55

... Üblicherweise reagiere ein Hund nämlich bei alltäglichen Belastungen – wie Menschenansammlungen oder Begegnungen mit anderen Hunden – sozial verträglich und erst bei einem Angriff oder einer sonstigen bedrohlichen Situation aggressiv...

Ein Glück, dass die Richter in RLP nicht die Hunde hier in der Pampa zu sehen kriegen: da sind gar nichtmal so wenige dabei, die unüblich reagieren ...

LG
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