Wenn ein Hund einen Menschen gebissen hat, gilt er im Sinne des Gesetzes als gefährlich. Dieses Grundsatz-Urteil hat das Trierer Verwaltungsgericht getroffen. Es gibt damit der Verbandsgemeinde Kell am See Recht. Diese hatte verfügt, dass ein Hundehalter aus Schillingen sein aggressives Tier innerorts nur angeleint und mit einem Maulkorb ausführen darf. Dagegen hatte der Mann geklagt.
Bissiger Hund vor Gericht