... verliert nicht seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer führt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Freiburg seine Arbeitsunfähigkeit nicht schuldhaft herbei, wenn er als Hundebesitzer in eine Hunderauferei eingreift, um seinen Hund aus einer Notlage zu befreien, und hierbei Bissverletzungen erleidet, die zu seiner Arbeitsunfähigkeit führen.
Wer seinen Hund vor Angriffen anderer Hunde in Schutz nimmt, verliert nicht seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit