Aggressive Hunde: erhöhte Sorgfalts­anforderung

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

Aggressive Hunde: erhöhte Sorgfalts­anforderung

Beitragvon chino » 16.10.2013, 05:55

Aggressive und bissige Hunde begründen erhöhte Sorgfalts­anforderung an der Beaufsichtigung

Wer aggressive und bissige Hunde hält, den treffen hinsichtlich der Beaufsichtigung und Verwahrung der Hunde erhöhte Sorgfaltspflichten. Zudem setzt ein Handeln auf eigene Gefahr das Bewusstsein der Gefährdung voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hielt sich der Besitzer eines Reiterhofs unter anderem zwei Rottweiler. Sowohl ein Schild an der Toreinfahrt des umzäunten Grundstücks als auch eines an der Haustür des Wohnhauses warnten vor der Gefährlichkeit der Hunde. In den Zeiten von Publikumsverkehr befanden sich die Hunde in einem Zwinger. Im September 2001 wollte ein Mann seine damalige Verlobte von dem Reiterhof abholen. Als der Mann auf der Suche nach seiner Verlobten die Haustür zum Wohngebäude öffnete, wurde er von den zwei Rottweilern angefallen. Aufgrund der zahlreich erlittenen Bisswunden erhob er Klage auf Schadenersatz.

Amtsgericht gab Klage zum Teil statt, Landgericht wies sie ab
Das Amtsgericht Freiberg gab der Klage zuzüglich eines Mitverschuldensanteils des Klägers von 75 % statt. Das Landgericht Chemnitz wies die Klage hingegen vollumfänglich ab. Seiner Ansicht nach habe der Hundehalter nicht nach § 833 Satz 2 BGB gehaftet, da der Hundehalter bei der Beaufsichtigung der Nutztiere die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet habe. Er habe darauf vertrauen dürfen, dass aufgrund der Warnschilder und der vorhandenen Zwinger kein Unbefugter das Grundstück und insbesondere das Haus betreten würde. Zudem sah das Landgericht in dem Verhalten des Klägers ein überwiegendes Mitverschulden. Gegen das Urteil legte der Kläger Revision ein.

BGH sah Verstoß gegen Sorgfaltspflichten
Der Bundesgerichtshof hielt zunächst die Einordnung der Hunde als Nutztiere für problematisch, Denn seiner Auffassung nach sei der Hundehalter seiner Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Nutztierhaltung der beiden Rottweiler nicht nachgekommen. Unabhängig davon sahen die Bundesrichter in dem frei herumlaufenlassen der Tiere im Haus einen erheblichen Sorgfaltsverstoß. Von einem überwiegendem Mitverschulden des Klägers sei daher nicht auszugehen gewesen.

Erhöhte Sorgfaltspflichten bestanden
Ist ein Hund bekanntermaßen aggressiv und bissig, so der Bundesgerichtshof weiter, seien die Sorgfaltsanforderungen bei seiner Beaufsichtigung in erheblichem Maße erhöht. Dies bedeute, je gefährlicher ein Hund ist, desto größere Bedeutung erlangt seine sichere Verwahrung. Handelt es sich um bissige und gefährliche Hunde, sei es notwendig, durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern, dass die Tiere ins Freie gelangen und Menschen ohne hinreichende Einwirkungsmöglichkeiten erheblich verletzen. Es sei im vorliegenden Fall daher nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus gehalten wurden und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen. Vielmehr sei ein Wegsperren erforderlich gewesen, vor allem da mit einem Kommen des Klägers gerechnet wurde. Das Unterlassen des Wegsperrens habe daher einen erheblichen Sorgfaltsverstoß dargestellt.

Handeln auf eigene Gefahr lag nicht vor
Der Bundesgerichtshof hat in dem Verhalten des Klägers auch kein Handeln auf eigene Gefahr gesehen. Der Aspekt des Handelns auf eigene Gefahr greife bei der Tierhalterhaftung ohnehin nur ausnahmsweise ein, wenn sich der Verletzte bewusst Risiken aussetzte, die über die normale Tiergefahr hinausgehen. Damit sei das Bewusstsein der Gefährdung stets Voraussetzung, um ein Handeln auf eigene Gefahr anzunehmen. Dafür haben hier jedoch Anhaltspunkte gefehlt.

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Re: Aggressive Hunde: erhöhte Sorgfalts­anforderung

Beitragvon Xafira » 16.10.2013, 14:01

Also manchmal frage ich mich schon, woran wir Hundehalter nicht noch schuld sein sollen...

Da befinden sich Schilder an den Zäunen und an der Haustür und trotzdem öffnet jemand diese Tür. Ja, man könnte sagen, absperren hilft (bei mir sind auch immer beide Türen des Eingangs abgesperrt), aber mal ehrlich, wer öffnet die Tür eines fremden Hauses, wenn sich daran ein Schild mit "Warnung vor den Hunden" befindet? ICH nicht.
In der heutigen Zeit zückt man sein Handy und ruft denjenigen kurz an - aber man öffnet doch nicht einfach die Tür eines fremden Hauses.

Das mit der erhöhten Sorgfaltspflicht stimmt natürlich - gerade wenn man ob der Gefährlichkeit seiner Hunde weiß - aber müssen wir Hundehalter jetzt wirklich schon für alle anderen rund um uns herum auch mitdenken? Warum muss ich damit rechnen, dass jemand einfach ungefragt mein Haus betritt?

Nein, ich muss nicht alles verstehen...
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