Münchner Hundeverordnung: Jetzt Leinenzwang über 50 cm Höhe
Hunde über 50 Zentimeter Schulterhöhe müssen hier künftig an der Leine gehen: innerhalb des Altstadtrings, in allen Fußgängerzonen, auf öffentlichen Märkten und bei Veranstaltungen im Münchner Stadtgebiet.
Der Kreisverwaltungssauschuss setzt diese neue Hundeverordnung nun in Kraft. Damit wird der Leinenzwang ausgeweitet. Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume Beyerle würde die Regelung gerne erweitern und auch Hunde unter einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern anleinen lassen.
Gesetzliche Grundlagen in Bayern
Das Bayerische Landesstraf- und Verordnungsgesetz sieht keine generelle Leinenpflicht für Hunde über einer Schulterhöhe von 50 cm vor. Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie diese Leinenpflicht verordnen wollen.
In jedem Fall müssen Kampfhunde an der Leine geführt werden - es sei denn, der Halter kann die Ungefährlichkeit nachweisen. Einige Listenhunde dürfen in Bayern gar nicht gehalten werden. Die Möglichkeit eines Hundeführerscheins ist im Gesetz derzeit nicht verankert.
Meinung einer Hundesachverständigen
Von der Leinenpflicht hält Claudia Hagerer gar nichts. Sie ist von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige für das Verhalten von Hunden im Hinblick auf gesteigerte Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren. Außerdem leitet die 41-Jährige Hundeschulen im Münchner Tierheim und in München-Allach. Einen Hundeführerschein hält sie durchaus für sinnvoll, wenn er folgende Anforderungen erfüllt:
"Einen Hundeführerschein würde ich mir dann aber so vorstellen, dass der Hund seine Sozialkompatibilität und seine Grunderziehung unter Beweis stellen muss und der Hundeführer seine Kompetenz im Bezug auf die Hundeführung, also, dass das Verhalten vom Hund richtig eingeschätzt wird, dass die Gestik vom Hund, die Körpergestik, richtig eingeschätzt wird, dass der Hundeführer weiß, wie er seinen Hund erziehen kann, wie er seinen Hund mit anderen Hunden auch einzuschätzen hat."
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