Privater Drogenhund-Service

Portraits, Berichte und Projekte rund um Begleithunde, Staffelhunde, Diensthunde, Therapiehunde, ...

Privater Drogenhund-Service

Beitragvon chino » 28.07.2013, 11:04

Privater Drogenhund-Service: "Ich bin nur dafür da, Gewissheit zu bringen"
Marihuana im Bettgestell, Kokain unterm Teppich: Für 95 Euro Honorar filzt Reiner Reuther mit seinem Spürhund Kinder- und Jugendzimmer auf Drogen. Schon bald will der 50-Jährige expandieren - im Gespräch sind Schulen und Discotheken...

Quelle

Für besorgte Eltern sicher eine Option, wenn man mit bloßem Vertrauen nicht mehr weiterkommt.
Und die Sache mit
SPIEGEL ONLINE: In Deutschland sind Sie der erste private Anbieter für solche Schnüffeldienste. Was machen Sie anders als die Polizei?

Reuther: Wenn die Polizei Drogen findet, muss sie Anzeige erstatten. Wir dagegen können anonym arbeiten. Was die Eltern danach machen, ist ihr Problem.

kann dabei durchaus hilfreich sein, finde ich.
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Re: Privater Drogenhund-Service

Beitragvon Getier » 28.07.2013, 13:01

Ich wittere ein großes Geschäft... 8-) Ich hätte gern von allem verbotenen Etwas - natürlich nur, um den Taschenhund und das Schäfertier auszubilden. Da lohnt sich die Zielobjektsuche endlich auch fürs Frauchen. ;)
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Re: Privater Drogenhund-Service

Beitragvon Xafira » 19.08.2013, 10:29

Vielleicht denke ich das etwas zu kompliziert, aber der hat sich einen bereits fertig ausgebildeten Hund in den USA gekauft, oder?

Ich mein... wie kommt man als Privater sonst an alle möglichen Drogen, um den Hund darauf trainieren zu können.

Macht man sich da nicht als Privater strafbar (wenn man im Besitz solcher Drogen ist), obwohl man eigentlich das Gegenteil bezwecken möchte? :roll:
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Re: Privater Drogenhund-Service

Beitragvon Getier » 19.08.2013, 10:38

Ganz sicher macht man sich strafbar.
Aber vielleicht gibt es ja sowas wie Ausnahmegenehmigungen? Könnte ich mir vorstellen.
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Re: Privater Drogenhund-Service

Beitragvon Dieter » 19.08.2013, 13:31

Ja, Ausnahmegenehmigungen nach dem BtMG gibt es - im Prinzip jedenfalls.

http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__3.html

Ob der Betreffende für den vorgesehen Verwendungszweck eine solche Erlaubnis für Kleinstmengen - mehr braucht er ja nicht, um den Hund auf dem Stand zu halten - bekommen würde, weiss ich nicht. Ich halte dies aber für wenig wahrscheinlich.
Nach dem folgenden Pressebericht (bis zum Ende scrollen) bezieht er sein Übungsmaterial aber aus den USA - es sollen Drogen-Imitate sein.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/pri ... -1.1732872
Viele Grüße
Dieter

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