Heute ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4.7.2013 in Kraft getreten.
Neben anderen Änderungen ist die des § 11 TierSchG hier von Bedeutung. Neu ist die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Nr. 5, die da lautet:
Wer Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln
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will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Das betrifft vollinhaltlich auch die zahllosen Organisationen, die nicht selten unter dem Deckmantel des Tierschutzes und mit Hilfe rührseligster Geschichten vornehmlich im Internet alle möglichen Hunde aus dem Ausland hierher verfrachten und in Wahrheit einen lukrativen Hundehandel betreiben. Schliesslich kosten die Tiere in den Herkunftsländern nichts und 5 mal im Monat 300,-- € - also 1.500,-- € - ist schöne und leicht verdiente Knete.
Oft geschieht dies mit Hilfe sogenannter Flugpaten oder durch teilweise tierquälerische Transporte auf dem Landweg.
Ich freue mich, dass nunmehr wenigstens eine gesetzliche Handhabe besteht, auch wenn abzuwarten bleibt, wie die chronisch unterbesetzten Veterinärämter praktisch damit umgehen werden bzw. können.
Und wir werden in der nächsten Zeit das Gejaule der betroffenen Orgas und das emotional gefärbte Geschimpfe auf den Gesetzgeber zur Kenntnis nehmen dürfen. Schließlich geht es doch um Tierschutz, der Rest ist dann Latte. Hoch lebe dann die Emotion bei einigen verstandbefreiten Fb-Nutzern.
Ich seh schon die Schlagzeile: "Deutscher Amtstierarzt verhindert die Befreiung und anschliessende Rettung von Paolo, Pablo und Juanita (3 Mixe mit den treuen Augen und der Suche nach etwas Liebe und einem warmen Plätzchen) aus der spanischen Tötung".
Bitte teilen, liken und eine Petition signen. Ein paar Beschimpfungen und Morddrohungen gegen den Scheiss-Vet. incl.
Einstweilen denke ich, dass die ordentlich arbeitenden und wirklich dem Tierschutzgedanken verhafteten Vereine/Organisationen mit der neuen gesetzlichen Regelung sehr gut umgehen können, auch wenn diese mehr administrativen Aufwand bedeutet.