Für rohes Heimtierfutter darf nur Material der Klasse 3 verwendet werden. Es ist dies Fleisch oder tierisches Nebenprodukt von Tieren, die grundsätzlich als genusstauglich eingestuft wurden, aber aus verschiedenen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr verwendet werden, sei es, dass sie nicht als verkehrsfähiges Lebensmittel angesehen werden - etwa Blättermagen oder Geschlechtsteile - oder als für den menschlichen Verzehr genussuntauglich zurückgewiesen werden (Notschlachtung, abgetriebene Tiere).
Näheres regelt die EU-Verordnung Nr. 1069/2009
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 033:DE:PDFNach Art. 10 Ziffer d ii) umfasst Material der Kat. 3 (nur) Blut von Wiederkäuern, das mit negativem Ergebnis auf TSE getestet wurde:
d ii)
Wiederkäuern, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 mit negativem Ergebnis getestet wurden;Die EU-Verordnung Nr. 999/2001
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 318:DE:PDFregelt in Art. 6 Abs. 1 Überwachungsprogramme und Schnelltests bei
"sämtliche Rinder über 30 Monate, die für den menschlichen Verzehr normal geschlachtet werden".Die dort geregelten anderen Fälle (verendete oder sonst auffällige Tiere) lasse ich jetzt mal weg.
Heißt also:
Blut von Tieren, die jünger als 30 Monate sind darf für rohes Heimtierfutter verwendet und daher auch verkauft werden
und
Blut von Tieren, die älter als 30 Monate sind darf für rohes Heimtierfutter verwendet und daher auch verkauft werden, wenn die Tiere negativ auf TSE getestet wurden.
Die Meinung in der Fb-Gruppe ist also nur teilweise richtig und auch nur dann, wenn man ein Rind mit noch nicht 30 Monaten als Jungtier ansieht.