2000 Euro für die Hundesteuer sind zuviel

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

2000 Euro für die Hundesteuer sind zuviel

Beitragvon Xafira » 27.07.2013, 13:31

Richter urteilt: Auch Normalverdiener müssen sich einen Hund leisten können

Garmisch-Partenkirchen - Die Besitzer einer Rottweiler-Hündin müssen eine für Kampfhunde erhobene Jahressteuer von 2000 Euro nicht bezahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hob am Freitag den Steuerbescheid der Kommune Bad Kohlgrub (Kreis Garmisch-Partenkirchen) auf – weil er den für normalen Abgabensatz von 75 Euro übersteigt.


Gericht in Garmisch-Partenkirchen 2000 Euro für die Hundesteuer sind zuviel
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Re: 2000 Euro für die Hundesteuer sind zuviel

Beitragvon Getier » 27.07.2013, 20:13

Das ist interessant - für Listenhunde sind unmögliche Steuern ja nichts neues. Was das jetzt wohl für Kreise zieht?
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Re: 2000 Euro für die Hundesteuer sind zuviel

Beitragvon Dieter » 27.07.2013, 21:48

Wenn der Fall vor dem bay. VGH - entspricht dem Oberverwaltungsgericht anderer Bundesländer - entschieden wurde, muss ja ein Verfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht vorgegangen sein.

War auch so - und hier ist das erstinstanzliche Urteil:

http://openjur.de/u/596267.html

Der Kläger hatte einen Rottweiler, also einen Hund, der in Bayern nach der dortigen Gefahrhunde-Verordnung als sog. Kat. II-Hund eingestuft ist. Durch einen Wesenstest kann die vermutete Gefährlichkeit des Hundes widerlegt werden (§ 1 Abs. 2) und dann greifen die Regelungen der Verordnung für diesen Hund nicht mehr, er ist also sozusagen "Normalhund".

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=X

Der Kläger hatte für diesen Rottweiler einen Wesenstest, diesen als Negativ-Zeugnis bezeichnet.

Das stört die Gemeinde Bad Kohlgrub aber nicht weiter und hinderte sie insbesondere nicht daran, für diesen Hund eine sog. Kampfhundesteuer von 2.000,-- € zu erheben.
Bei der Auswahl der Kampfhunde orientiert sich die Hundesteuersatzung der Gemeinde (§ 5 Abs. 2) an der o.a. Verordnung

http://www.gemeinde-bad-kohlgrub.de/

Dort links bei Satzungen klicken, dann Hundesteuersatzung auswählen.

Wenn der Hund aber im Sinne der o.a. Verordnung durch den Negativ-Beweis kein Kampfhund mehr ist, greift nach normalem Rechtsverständnis auch die Kampfhundesteuer-Regelung des § 5 Abs. 2 nicht mehr.

Diese seltsame Auffassung hat das Verwaltungsgericht in erster Instanz auch bestätigt und insbesondere zur Höhe der Steuer ausgeführt, dass der Satzungsgeber einen weiten Gestaltungsspielraum habe, der seine Grenze erst in der Verfassungsmäßigkeit - Erdrosselungswirkung - finde. Und diese Grenze sei eben noch nicht erreicht.

Das sieht nun der VGH anders :d .
Viele Grüße
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Re: 2000 Euro für die Hundesteuer sind zuviel

Beitragvon Xafira » 28.07.2013, 05:35

Gibt es nicht auch andere Bundesländer in Deutschland, wo man durch eine Prüfung die Gefährlichkeit widerlegen kann und der Hund somit zum Normalhund wird? Und wie handhaben diese es mit der Hundesteuer? Weiß das zufällig jemand?
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Re: 2000 Euro für die Hundesteuer sind zuviel

Beitragvon Getier » 28.07.2013, 13:32

Ist es nicht allgemein so, dass bei Hunden der Kategorie 2 die Gefährlichkeit vermutet, aber durch ein Negativzeugnis widerlegt werden kann?
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Re: 2000 Euro für die Hundesteuer sind zuviel

Beitragvon chino » 27.04.2014, 06:39

Urteil: Unverhältnismäßig hohe "Kampfhundesteuer" nicht zulässig
Städte und Gemeinden können ihre klammen Kassen nicht auf Kosten der Halter von Listenhunden auffüllen, urteilt das Verwaltungsgericht Trier.

Demnach ist eine Hundesteuer von jährlich 1500 Euro für als gefährlich geltende Rassen bei weitem zu hoch und daher unverhältnismäßig. Nach Auffassung der Richter ist dem Halter allenfalls eine jährliche Belastung von 900 bis 1000 Euro zumutbar.

Das Verwaltungsgericht Trier gab der Klage eines Hundehalters gegen eine Gemeinde statt. Der Kläger sollte für seinen Staffordshire-Bullterrier jährlich 1500 Euro Hundesteuer zahlen. Für "gewöhnliche" Hunde verlangt die Gemeinde dagegen nur 60 Euro. Für die Richter des Verwaltungsgerichts Trier war diese unterschiedliche Belastung nicht nachvollziehbar.

Zwar dürfe eine Gemeinde die Haltung von sogenannten Listenhunden und Hunden anderer Rassen unterschiedlich hoch besteuern. Sie dürfe damit jedoch nicht den Zweck verfolgen, über den Griff in die Tasche der Hundehalter faktisch ein Verbot der Hundehaltung durchzusetzen. Bei solch großen Unterschieden in der steuerlichen Belastung, wie sie hier praktiziert worden sei, liege dieser Verdacht jedoch nahe.

Der Bayerische Verwaltungsgwerichtshof in München hatte im vergangenen Jahr in einem ähnlichen Fall ebenfalls für die Kläger entschieden. Ein Ehepaar war dagegen vorgegangen, dass es 2000 Euro Hundesteuer für seine Rottweiler-Hündin zahlen musste.

Quelle
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