Kein Schmerzensgeld für überfahrenen Hund

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

Kein Schmerzensgeld für überfahrenen Hund

Beitragvon chino » 17.05.2014, 09:33

Kein Schmerzensgeld für überfahrenen Hund
Auch wenn der Hund als des Menschen bester Freund gilt, vor Gericht hat der treue Begleiter nicht das gleiche Ansehen.

Für einen von einem Traktor überfahrenen Hund kann die Halterin kein Schmerzensgeld verlangen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Unfallverursacher lediglich die Hälfte der materiellen Kosten übernehmen.

Im konkreten Fall war eine junge Labradorhündin während eines Spazierganges unangeleint unterwegs und wurde von einem Traktor auf einem Feldweg überfahren. Die Halterin erlitt daraufhin einen Schock, der zu einer Depression führte.

Daher forderte sie neben den materiellen Kosten, die die Behandlung durch den Tierarzt, die Anschaffung eines neuen Hundes sowie das Honorar für ihren Anwalt umfassten, auch eine Entschädigung für ihren Schockschaden vom Traktorfahrer, was das aber Gericht verneinte.

Quelle
Hundetrainer? Wir brauchen einen EXORZISTEN!
Benutzeravatar
chino
Moderatorin
 
Beiträge: 1660
Registriert: 09.05.2013, 22:24
Wohnort: NÖ West

Hundehalter seit: 15. Mai 2012
Anzahl der Hunde: 1
Rassen: Flat Coated Retriever X Neufundländer

Re: Kein Schmerzensgeld für überfahrenen Hund

Beitragvon Xafira » 07.06.2014, 17:26

Das fällt wohl in die Kategorie: Man kanns ja mal probieren...

Ich würde allerdings nie auf die Idee kommen, Geld für einen toten Hund einzuklagen, wenn es meine Schuld war, dass der Hund unter den Traktor gekommen ist. :?
Perfect Human are so perfect inhuman
Benutzeravatar
Xafira
Malinoid
 
Beiträge: 1402
Registriert: 10.05.2013, 05:54

Anzahl der Hunde: 5
Rassen: Malinois, Malinois-Mix

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron