Kein Schmerzensgeld für überfahrenen Hund
Auch wenn der Hund als des Menschen bester Freund gilt, vor Gericht hat der treue Begleiter nicht das gleiche Ansehen.
Für einen von einem Traktor überfahrenen Hund kann die Halterin kein Schmerzensgeld verlangen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Unfallverursacher lediglich die Hälfte der materiellen Kosten übernehmen.
Im konkreten Fall war eine junge Labradorhündin während eines Spazierganges unangeleint unterwegs und wurde von einem Traktor auf einem Feldweg überfahren. Die Halterin erlitt daraufhin einen Schock, der zu einer Depression führte.
Daher forderte sie neben den materiellen Kosten, die die Behandlung durch den Tierarzt, die Anschaffung eines neuen Hundes sowie das Honorar für ihren Anwalt umfassten, auch eine Entschädigung für ihren Schockschaden vom Traktorfahrer, was das aber Gericht verneinte.
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