Abschussrecht für wildernde Katzen und Hunde soll bleiben

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

Abschussrecht für wildernde Katzen und Hunde soll bleiben

Beitragvon chino » 11.05.2014, 07:58

Abschussrecht soll bleiben
Jagdverband will wildernde Katzen und Hunde töten


Die Debatte um eine Jagdrecht-Reform bekommt eine neue Brisanz: Der Jagdverband in Nordrhein-Westfalen möchte wildernde Haustiere wie Hunde und Katzen weiterhin abschießen dürfen. Die Streuner töten angeblich jährlich Tausende Vögel und Kleinsäuger.

Jäger sollten nach Ansicht des Landesjagdverbands auch weiterhin wildernde Katzen und Hunde in Nordrhein-Westfalen zur Not erschießen dürfen. Um wildlebende Tierarten wie Vögel, Kaninchen oder Rehkitze zu schützen, müsse diese Regelung in der geplanten Jagdgesetz-Reform erhalten bleiben. Das forderte Verbandspräsident Ralph Müller-Schallenberg am Mittwoch in Düsseldorf. Das NRW-Umweltministerium wolle das Tötungsrecht für wildernde Haustiere abschaffen. Die Naturschutzorganisation BUND forderte, den Abschuss von Haustieren zu verbieten.

Müller-Schallenberg zufolge kann eine streunende Katze im Jahr bis zu 1000 Vögel, Kleinsäuger und Amphibien erbeuten. Die vermeintlich zahmen Stubentiger und Schoßhunde erbeuteten während der Brut- und Aufzuchtzeit deutschlandweit millionenfach Kaninchen, Hasen und Vögel. In NRW erschießen Jäger laut Verbandspräsident jährlich rund 50 wildernde Hunde und 10.000 Katzen. Das komme nur als letztes Mittel und unter bestimmten Voraussetzungen infrage – etwa, wenn ein unbegleiteter Hund Wild hetze oder reiße.

Kastrations- und Registrierungsprogramme
Wichtig sei, dass Besitzer ihre Katzen und Hunde nicht streunen und wildern lassen, appellierte Müller-Schallenberg. Lösungsansätze könnten „Kastrations- und Registrierungsprogramme“ sein oder auch die Einführung einer Katzensteuer oder Chip-Pflicht für Katzen.

Als NRW-Vorsitzender des BUND kritisierte Holger Sticht, Haustierabschuss sei „grober Unfug“ und gehöre abgeschafft. Gerade von Hauskatzen gehe keine Gefahr für die heimische Tierwelt aus. Der Bestand von bodenbrütenden Vogelarten wie Rotkehlchen und Zilpzalp sei dort konstant, wo es die höchsten Hauskatzendichten gebe – und gleichzeitig allerdings keine Jagd. Dass Jäger mit dem Haustierabschuss etwas für den Naturschutz tun wollten, sei ins „Reich der Fabelwelt zu verweisen“.

Tier-, Naturschutz und naturnahe Waldwirtschaft
NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) will vor der Sommerpause einen Referentenentwurf für ein neues Jagdgesetz vorlegen – nach einem umfangreichen Dialogprozess mit Umweltverbänden, Tier- und Naturschützern, Waldbesitzern und Jagdverbänden, wie er am Mittwoch betonte. „Ziel des neuen ökologischen Jagdgesetzes wird eine zeitgemäße Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Jagd in NRW sein.“ Künftig sollten „Tierschutz, Naturschutz und naturnahe Waldwirtschaft Hand in Hand“ gehen.

Bereits seit längerem wird um eine Reform gerungen. Bisher ist in mehreren Punkten noch keine Einigkeit erzielt worden. Zu den offenen Fragen gehört neben der Liste der jagbaren Tiere etwa die Ausbildung von Jagdhunden. Diese ist derzeit auch am lebenden Wild erlaubt. Der Jagdverband hält das für alternativlos. Das Ministerium will dieses Thema aber ebenso angehen wie das Abschussrecht für wildernde Haustiere.

Anerkennung als Tierschutzverein abgelehnt
Der Jagdverband kritisierte auch Pläne des Umweltministeriums, bestimmte – möglicherweise gefährdete – Arten aus dem Katalog der jagbaren Tiere zu streichen. Dazu reichten Schonzeiten aus.

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Re: Abschussrecht für wildernde Katzen und Hunde soll bleiben

Beitragvon Dieter » 11.05.2014, 13:21

Ein ganz schwieriges - emotional höchst besetztes Thema.
Ich bin der Jagd gegenüber positiv eingestellt, was nicht heißt, das ich einige Erscheinungsformen derselben - etwa Baujagd mit Hunden, bestimmte Erscheinungsformen bei Drückjagden oder Diplomatenjagden - rundweg ablehne.

Jagd ist grundsätzlich auch heute noch - abgestellt auf die Gesetzeslage - Ausfluss eines Feudalgedankens, der nicht mehr so richtig in die heutige Zeit passt.
Und die Jäger werden damit leben müssen, dass nach und nach das Jagdrecht an modernere gesellschaftliche Ansichten angepasst wird. Vor allem gilt dies für den Abschuss von Hunden und Katzen.

In einem Bundesland ist dieser Abschuss - jedenfalls von Hunden - ohne VORHERIGE Genehmigung der Jagdbehörde bereits heute verboten.
Es obliegt also nicht dem Jäger allein, zu entscheiden, ob er den Finger krumm macht.

Die Ausbildung von Jagdhunden an lebendem Wild ist ein lediglich vorgeschobenes Problem und bezieht sich vornehmlich auf angeschossene Enten, die sich im Schilf verstecken. Früher haben die Jäger den "Übungsenten" einfach die Flügel gebrochen, diese in Schilf geworfen und vom Hund suchen und bringen lassen.
Seit vielen Jahren ist dies verboten und nunmehr machen sie die Enten mittels wasserlöslichem Klebeband zeitweise flugunfähig, werfen sie ins Schilf und lassen den Hund suchen und bringen. Findet der Hund die Ente nicht, löst sich das Klebeband nach einiger Zeit und das Federvieh fliegt davon. Das ist für die Ente körperlich wenig belastend, allerdings mit erheblichem Stress verbunden und eben dieser Stress ist der Ansatzpunkt für das Ausbildungsverbot an lebendem Wild.
Die Jäger behaupten nun, man müsse das entsprechend üben, ansonsten der Hund keine lebenden Enten suchen und bringen würde.
Ein ausgebildeter Jagdhund bringt mir ohne weiteres ebenso tote wie geflügelte (verletzte) Fasane bei einer Treibjagd. Die verletzten Fasane drücken (verstecken) sich und der Hund muss sie vorher suchen.

Nix anderes bei Enten. Ist diese hinreichend getroffen, fällt sie erlegt ins Wasser, der Hund springt rein und bringt die tote Ente zum Jäger.
Wieso der aber geflügelte Enten, die sich im Schilf verstecken oder versuchen, wegzuschwimmen, nicht ohne besondere Ausbildung bringen sollte (siehe oben, Fasane), hat mir noch kein Jäger erklären können. :d
Viele Grüße
Dieter

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