Klage eines Hundebesitzers abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage eines Hundehalters abgewiesen. Dieser hatte sich dagegen gewehrt, dass sein Hund als "gefährlich" eingestuft worden ist. Hintergrund ist ein Fall mit einem gerissenen Reh. Zeugen hatten beobachtet, wie der Hund des Mannes das Reh gehetzt hatte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hund des Mannes in Wörrstadt (Kreis Alzey-Worms) das Reh so schlimm verletzt hatte, dass es von einem Jäger erschossen werden musste. Der Hund, ein Rhodesian Ridgeback, war seinem Frauchen abgehauen und hatte dann das Reh gejagt. Nachbarn haben den Vorfall vom Balkon aus beobachtet und dem Jäger Bescheid gegeben. Wie sich später herausstellte, war das Reh trächtig.
Hund wurde als "gefährlich" eingestuft
Daraufhin hatte die Verbandsgemeinde Wörrstadt den Hund als "gefährlich" eingestuft. Das bedeutet, der Halter muss sicherstellen, dass von dem Hund keine Gefahr mehr für Menschen oder Tiere ausgehen kann. Er muss das Tier zum Beispiel stets anleinen, ihm einen Maulkorb anlegen und eine Haftpflichtversicherung abschließen, was ansonsten in Rheinland-Pfalz keine Pflicht ist. Der Landesjagdverband appelliert an Hundebesitzer, Tiere ausschließlich an der Leine auszuführen.
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