Neues EU-Tiergesundheitsgesetz
VIER PFOTEN begrüßt wichtige Schritte zum Schutz aller Heimtiere einschließlich Streuner
Foto: La LianaBrüssel/Hamburg. Das Europaparlament hat am 15. April 2014 über den Kommissionsvorschlag für ein neues, umfassendes Tiergesundheitsgesetz abgestimmt. VIER PFOTEN begrüßt das Ergebnis insbesondere im Hinblick auf die Forderung der Europaabgeordneten für eine europaweite Kennzeichnung und Registrierung von allen Hunden. Auch die ergänzenden Forderungen nach mehr Gesundheits- und Tierschutz für Heimtiere in der EU sind ein wichtiger Schritt.
Bis dato unterschied die Kommission in dieser Gesetzesvorlage zwischen Wildtieren und gehaltenen Tieren. Streunertiere werden durch die Abstimmung im Parlament nicht mehr kurzerhand zu „Wildtieren“ umdefiniert, sondern als eigene Kategorie festgelegt: als „nicht in menschlichem Besitz befindliche Tiere der domestizierten Art“.
Diese Unterscheidung ist insoweit von Bedeutung, als Streunerhunde als „Wildtiere“ weniger Schutz vor Tötung hätten. Hunde sind vielmehr biologisch weiterhin eindeutig domestizierte Tiere und auf die Menschen bezogen, selbst wenn sie nicht mehr unter menschlicher Obhut stehen und frei leben. „Eine willkürliche Unterscheidung, die die biologischen Kategorien ignoriert und mit befremdlichen Kriterien wie ‚gehalten‘ und ‚nicht gehalten‘ aufweicht, ist für uns inakzeptabel. Dies würde ein „Zweiklassensystem“ von Hunden schaffen, das dem Lissabonvertrag (Art. 13 AEUV) widerspricht, wonach Tiere fühlende Wesen sind“, so Dr. Marlene Wartenberg, Leiterin des Europabüros von VIER PFOTEN in Brüssel. „Eine solche unklare und unlogische Abgrenzung würde zudem zu einer Rechtsunsicherheit bei der Anwendung der Norm in ganz Europa führen“.
Ein weiterer großer Schritt für Gesundheitsprävention und Tierschutz: Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für einen Änderungsantrag, der den Mitgliedstaaten aufgibt, bis zum Jahr 2018 eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde einzuführen und einen entsprechenden Bericht zu liefern. Der EU-Kommission wird ferner vom Parlament aufgegeben, im Juli 2019 einen Bericht auf der Basis dieser Erfahrungswerte der Mitgliedstaaten vorzulegen, und Mindeststandards für ein solches Kennzeichnungs- und Registrierungssystem von Hunden in Europa vorzuschlagen.
Auch hier hat sich die von VIER PFOTEN befürwortete Halterpflicht für sowohl private Halter als auch solche der öffentlichen Hand, das sind z.B. Tierheime, zur Kennzeichnung und Registrierung der Heimtiere als Grundsatz der „verantwortlichen Tierhaltung“ durchgesetzt. Würde man sich nur um die in einem privaten Haushalt lebenden Tiere kümmern und nur diese schützen, würde man ebenfalls ein zweifelhaftes Zweiklassensystem von Hunden schaffen.
“Die Abstimmung des Europaparlaments ist ein außerordentlich wichtiger Schritt hin zu einem künftigen System der Rückverfolgbarkeit, zur Verbesserung der Gesundheit von Mensch und Tier und damit auch zum Tierschutz“ stellt Wartenberg abschließend fest; „Diese Pflicht wird den Grundsatz der verantwortlichen Tierhaltung stärken, und damit nicht zuletzt für ein besseres Miteinander von Mensch und Tier in Europa stehen. Wir hoffen, dass in den abschließenden Verhandlungen des Europaparlaments mit den Mitgliedstaaten im Rat und mit der Kommission zum Tiergesundheitsgesetz diese beiden wichtigen Errungenschaften erhalten bleiben.“
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