Halterhaftung - Hundepension

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

Halterhaftung - Hundepension

Beitragvon Dieter » 22.04.2014, 22:08

Bekanntlich haften Hundehalter aus Gefährdungshaftung (§ 833 BGB) für Schäden, die ihr (nicht zu Erwerbszwecken gehaltenes) Tier verursacht.
Auch dann, wenn sie den Hund für 10 Tage in eine Hundepension geben und das Tier die Betreiberin der Pension in Ober- und Unterlippe beisst.
Zwar habe die Pension das Tier gewerblich und vorwiegend im eigenen (Erwerbs)-Interesse und in Kenntnis der Gefahren aufgenommen, dies mache die Betreiberin der Pension aber nicht weniger schutzbedürftig.

Der Fall wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit sich dieses auch mit der Frage des Mitverschuldens der Verletzten befassen kann.

Jedenfalls hat dies der VI. Senat des BGH in seiner Entscheidung vom 25.3.2014 so erkannt.
Und was der BGH meint oder eben erkennt ist schon seeeehr verbindlich :) .

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 53&anz=566
Viele Grüße
Dieter

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Re: Halterhaftung - Hundepension

Beitragvon chino » 22.04.2014, 23:08

Hallo,

ich bin ja juristisch noch nichtmal halbgebildet.
Darum fragt sich meiner in dieser Hinsicht völlig unbelastete Hausverstand gerade, wie man die Verpflichtung zur Haftung des Halters überhaupt in Zweifel stellen kann. :think1:

Und ganz abgesehen von der gültigen Rechtslage käme es mir als Halter nicht in den Sinn, überhaupt einen Rechtsstreit daraus zu machen ... :?

LG
Andrea
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Re: Halterhaftung - Hundepension

Beitragvon Dieter » 22.04.2014, 23:33

chino hat geschrieben:
Darum fragt sich meiner in dieser Hinsicht völlig unbelastete Hausverstand gerade, wie man die Verpflichtung zur Haftung des Halters überhaupt in Zweifel stellen kann. :think1:

Das kann man schon, Andrea. Etwa weil man argumentiert, man habe das Tier in eine Pension gegeben, sei selbst für Tage nicht anwesend gewesen, habe nicht einwirken können und im übrigen handele jemand, der gewerblich tätig ist (Tierarzt, Hundefriseur, Trainer etc.) auf "eigene Gefahr" und im (zwecks Gelderwerb) "eigenen Interesse" in Kenntnis der Gefahren
So haben ja auch das Amts- und Landgericht als Vorinstanzen entschieden
.

Und ganz abgesehen von der gültigen Rechtslage käme es mir als Halter nicht in den Sinn, überhaupt einen Rechtsstreit daraus zu machen ... :?

Geklagt hat ja die an Ober- und Unterlippe verletzte Betreiberin der Hundepension. Diese wird - vermutlich - von der Versicherung des HH abschlägig beschieden worden sein, ist - vermutlich - rechtsschutzversichert und hat mit der Klage keinerlei Risiko.
Allerdings ist die Frage ihres Mitverschuldens zu prüfen, der BGH hat darauf bei der Rückverweisung an das Landgericht deutlich hingewiesen.


Worin das mögliche Mitverschulden liegen soll, ist aus der Entscheidung nicht ersichtlich.
Viele Grüße
Dieter

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Re: Halterhaftung - Hundepension

Beitragvon chino » 23.04.2014, 04:34

Na ok, so rum aufgedröselt macht es Sinn. :oops:
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Re: Halterhaftung - Hundepensiom

Beitragvon Getier » 23.04.2014, 20:33

chino hat geschrieben:Darum fragt sich meiner in dieser Hinsicht völlig unbelastete Hausverstand gerade, wie man die Verpflichtung zur Haftung des Halters überhaupt in Zweifel stellen kann. :think1:

Also ehrlich gesagt, gehe ich davon aus dass ein Betreiber einer Hundepension genug Fachkenntnisse hat um mit schwierigen/bissigen Hunden umzugehen - und dementsprechend "selbst schuld" ist, wenn was passiert.

Ich weiß, dass mein Hund niemals ne Tierpension sieht... :?
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Re: Halterhaftung - Hundepension

Beitragvon Xafira » 01.06.2014, 06:58

Guten Morgen,

muss die Betreiberin denn nicht auch eine Versicherung abgeschlossen haben und müsste nicht jene Versicherung dann greifen und bezahlen? Die Dame hätte die Aufnahme des Tieres ja auch ablehnen können - wohl auch ablehnen sollen, wenn das Tier ihre Kompetenzen überschreitet und sie mit solchen Tieren nicht klar kommt. :think1:
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