Xafira hat geschrieben:Sollten wir dazu ein eigenes Thema eröffnen?
Gerne
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Liest man - unbefangen - die von Birgit oben verlinkten Presseberichte mit der Aussage, es sei auch Privatpersonen verboten, per Anzeige ein Tier zu verkaufen, denkt man:
"es kann doch nicht verboten sein, wenn eine Privatperson in Österreich per Kleinanzeige ihren Hund verkaufen will, weil irgendwelche Gründe (Trennung, Arbeitsplatzwechsel, gesundheitliche Gründe (Frauchen muss ins Pflegeheim) oder Überforderung mit dem Tier dies geboten erscheinen lassen".
Was macht Frauchen denn da, besonders wenn es dringend wird? Muss sie erst im Rollstuhl zum Amt und die Anzeige genehmigen lassen? Oder den Hund ins Tierheim bringen?
Es ist wirklich so, die Vorschrift des § 8a Tierschutzgesetz ist eindeutig. Öffentliches Feilbieten von Tieren ist nur einschlägig gewerblich tätigen Personen gestattet.
Verkaufsverbot von Tieren§ 8a.(1)...
(2) Das öffentliche Feilbieten von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten gewerblichen Haltung oder durch gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter gestattet.
Ok, es handelt sich um "öffentliches" Feilbieten" (also eine Anzeige in einem elektronischen Verkaufsportal oder ein Zeitungsinserat), andere Verkaufsformen (Abtelefonieren von Bekannten, Rumfragen etc.) ist jedenfalls begrifflich nicht erfasst.
Trotzdem, das gibt´s doch nicht. Das stimmt doch was nicht. Hat der Gesetzgeber irgendwas "schief" oder unglücklich formuliert und meinte was anders? Welchen Grund sollte es geben, dass der Gesetzgeber sowas verbietet? Wo ist der Unrechtsgehalt einer solchen Anzeige. Wo ist überhaupt das Problem?
Ich werde mal persönlich: Vor gut 2 Jahren habe ich meinen Dackel per Ebay-Kleinanzeige gefunden. Die Vorbesitzer wollten ihn abgeben, ich suchte einen kleinen Hund, es passte und alle sind zufrieden. Gut, das war nicht in Österreich, aber es macht das Prinzip deutlich.
Es ist so, es ist verboten. Warum auch immer.
http://www.landtag-noe.at/service/polit ... 412-3B.pdfSeite 1 Abs. 4 des Schreibens.
Mit dem Verbot solcher Kleinanzeigen wollen die österreichischen Behörden den unkontrollierten Handel mit Hunden eindämmen?
So weit sich diese Absicht auf den "Auslands-Schlepper-Tierschutz" oder den "Hundehandel unter dem Deckmantel des Tierschutzes" bezieht ist das in Ordnung. Sehr sogar. Für reine Privatanzeigen im o.a. Sinne lässt sich doch ohne weiteres eine griffige Ausnahmebestimmung formulieren.