Gutachten zur Haltung von Herdenschutzhunden

Verordnungen und Gesetze zur Hundehaltung

Gutachten zur Haltung von Herdenschutzhunden

Beitragvon Xafira » 28.01.2014, 05:59

Kein Gesetz aber ein Gutachten - und zwar eines zur Haltung von Herdenschutzhunden - von Dr. Dorit Urd Feddeersen-Petersen.

Gutachten zur Haltung von Herdenschutzhunden

Es sollte kein Schutzdienst mit diesen Tieren gemacht werden, die zerstörerischen Auswirkungen "stumpfer, rauher" Behandlung mit dem Elektkroreizgerät auf Tiere dieser Rassezugehörigkeit wurde bereits geschildert (FEDDERSEN-PETERSEN 1999). Haben die großen, wehrhaften Hunde begriffen, daß sie gegen Menschen kämpfen dürfen, können sie in der Tat zur unberechenbaren Gefahr werden, was auch für Hunde anderer Rassezugehörigkeit zutreffen kann.


Interessant...
Schutzdienst wird also immer mit einem TIG trainiert?
Man lernt den Hunden gegen Menschen zu kämpfen?
Reden wir hier vom Schutzdienst im Sport oder von der behördlich-dienstlichen Zivilarbeit? :think3:

Traurig stimmt mich, dass man bereits damals in Arbeits- und "Begleit"hunde unterschieden hat - warum lässt man eine Rasse nicht einfach so, wie sie ursprünglich gezüchtet wurde? Warum muss man sie auf Biegen und Brechen dem Großstadtdschungel anpassen? Damit jeder Hinz und Kunz einen Arbeitshund als Sofahund missbrauchen darf und kann? Ist das der Sinn der Zucht? Der Hundehaltung überhaupt?

Liebe Grüße
Birgit
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Re: Gutachten zur Haltung von Herdenschutzhunden

Beitragvon chino » 28.01.2014, 18:07

Hallo,

von jemandem wie Fr. Dr. Feddersen-Petersen hätte ich tatsächlich eine weniger unreflektierte oder präziser formulierte Darstellung bzgl SD erwartet.

Die Passage
Bei den Herdenschutzhunden ist zu unterscheiden zwischen Linien der ursprünglichen Arbeitshunde und solchen, die zunehmend zu Familien- und Begleithunden wurden. Bei unangemessener Haltung, die zu keiner Entfaltung der angeborenen Motivationen führt, werden alle Arbeitshunde (Schutzhunde, Jagdhunde u.a.) Auffälligkeiten im Verhalten entwickeln., eventuell auch situativ gefährlich agieren und reagieren, anders als bei rassegerechter Haltung mit den Möglichkeiten der Entwicklung und des ausreichenden Ausführens ihrer Verhaltensbesonderheiten. Dieses gilt entsprechend auch für Nordlandrassen (Husky, Alaskan Malamute u.a.), die allein nach dem Exterieur ausgesucht und unter Nichtbeachtung ihrer Verhaltensbesonderheiten, die entsprechenden Haltungs- und Lebensmöglichkeiten erfordern, tierschutzrelevant leben und damit auch ein erhöhtes Gefahrenpotential darstellen. Tierschutzrelevanz und Gefährdung sind auch hier leichter anzutreffen, als bei nicht spezialisierten Begleithunden (FEDDERSEN-PETERSEN 1994).

gefällt mir dagegen gut, weil sie den Bogen etwas weiter spannt und damit viele Rassen mit einbezieht, die tatsächlich nur wegen der Optik ausgewählt werden, ohne dass sich die zukünftigen Halter vorab mit den rassepsezifischen Bedürfnissen auseinandersetzen.

Gut finde ich auch den deutlichen Hinweis darauf, HSH nicht über dubiose Hauruck-Importe aus den eigentlichen Ursprungsländern zu beziehen. Leider dokumentieren z.B. viele unglückliche Kangals in den TH, dass diese Botschaft nicht an die richtigen Stellen vordringt. :xsad:

LG
Andrea
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Re: Gutachten zur Haltung von Herdenschutzhunden

Beitragvon Getier » 28.01.2014, 19:08

Nanu, von der Dame gibt es doch auch positive Stimmen zum Schutzdienst? Oder irre ich mich?

Interessant finde ich ja, dass man denkt, man müsste dem Hund zeigen wie man gegen den Menschen kämpft... wenn der Hund Jemanden beschädigen will, tut er das.
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