Schadenersatz: Bellender Hund darf Radfahrer nicht erschrecken
Wird ein junger Fahrradfahrer (hier ging es um einen Schüler) von einem Hund angebellt, der dabei - am Wegesrand von seinem Herrchen am Halsband festgehalten - eine Bewegung Richtung Straße macht, so hat der Radler keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Halter des Hundes, wenn er "ausweicht" stürzt und sich verletzt. Die Tierhalterhaftung könne nicht greifen, so das Landgericht Coburg, wenn die Verletzungen auf eine "ungewöhnliche Schreckreaktion" fußen und sich eine "spezifische Tiergefahr" nicht verwirklicht habe. Bellen und ein einmaliges Hochstellen der Vorderbeine durch den Hund rechtfertigten nicht die heftige Reaktion des Fahrradfahrers. (LG Coburg, 32 S 47/13)
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