Haustiere
In vielen dänischen Ferienhäusern und Gästezimmern sind auch Haustiere willkommen, aber nicht in Restaurants.
Regeln zu Hunden, Katzen und Frettchen
Die unten angeführten Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:
1. Pitbull Terrier
2. Tosa Inu
3. Amerikanischer Staffordshire Terrier
4. Fila Brasileiro
5. Dogo Argentino
6. Amerikanische Bulldogge
7. Boerboel
8. Kangal
9. Zentralasiatischer Ovtcharka
10. Kaukasischer Ovtcharka
11. Südrussischer Ovtcharka
12. Tornjak
13. Sarplaninac
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Übergangsregelung für die 13 verbotenene Hunderassen
Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren.
Wenn es Zweifel bezüglich des Erwerbsdatums geben sollte, obliegt es der dänischen Polizei zu beweisen, dass der Hund nach dem 17. März 2010 erworben worden ist. Es gibt zwar keine konkreten Forderungen nach Dokumentation des Erwerbsdatums, doch um Zweifelssituationen zu umgehen, wird dem Hundebesitzer empfohlen, eine Dokumentation mit dem Erwerbsdatum, wie z.B. eine Quittung über den Kauf, mitzubringen. Hunde, die von der Übergangsordnung umfasst sind, dürfen nicht weitergegeben werden.
Dokumentation für Hunde, die den verbotenen Hunderassen ähnlich sind
Wenn Zweifel bestehen sollten, inwiefer/ob ein Hund den verbotenen Rassen angehört, oder eine Kreuzung dieser ist, die von dem Verbot des Hundegesetz §1 unterliegt, kann die dänische Polizei fordern, dass der Besitzer die Rasse oder den Typ des Hundes dokumentiert, vgl. §1b, Abs. 2 (hier gilt die sogenannte Umkehr der Beweislast). Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser acht Wochen alt ist.
Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
· An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
· In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Hundeverbot in dänischen Restaurants
Laut der dänischen Regeln bzgl. der Lebensmittelhygiene dürfen Haustiere Restaurants grundsätzlich nicht betreten, es sei denn das Unternehmen verfügt über eine Erlaubnis. Blindenhunde sind von den Bestimmungen ausgenommen.
Durchfahrt durch Dänemark
Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt.
Zusammenfassung der Einreisebestimmungen (Stand 2010):
Alle drei folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
· Chip oder Tätowierung.
· EU-Heimtierausweis.
· Gültige Tollwutimpfung.
Identifizierbarkeit ist wichtig.
Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land* nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist, entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Für Tiere, die ab 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet werden, ist der Mikrochip Pflicht.
Wenn das Haustier nicht vom Besitzer, oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier hat, begleitet wird, wird die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet.
* EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt informieren.
EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung
Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.
Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen
Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen, die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nicht eingeführt werden. Eine Ausnahme besteht für Besitzer/Halter, die einen Wohnsitz in Dänemark haben. Ein Besitzer/Halter mit Wohnsitz in Dänemark kann bei den dänischen Behörden - Fødevarestyrelsen - eine Genehmigung für die Einfuhr beantragen.
Für geimpfte Welpen die älter als 8 Wochen sind, gelten ähnliche Regelungen wie für geimpfte Hunde die älter als 3 Monate sind
Ausstellungen
Obwohl z.B. die Tollwutimpfung bei der Einreise nach Dänemark noch drei Jahre gültig ist, können bei Ausstellungen häufiger Tollwutimpfungen gefordert werden. Wenn man an einer Ausstellung teilnimmt, ist es erforderlich zu untersuchen, ob es von der Seite der Veranstalter spezielle Impfanforderungen gibt.
Für weitere Informationen
Reisen Sie als Tourist oder ziehen Sie nach Dänemark um und haben weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Lokalabteilun g der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde an Ihrem Bestimmungsort.